Politik

Essen & Trinken bei Events erst nach 3 Stunden erlaubt

Die Corona-Maßnahmen treten entgegen der Erwartungen erst am Sonntag um Mitternacht in Kraft. Die Überraschung: Der Baby-Elefant ist zurück.

Heute Redaktion
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Rudolf Anschober
Rudolf Anschober
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Verordnung, bitte warten. Angekündigt waren die neuen Corona-Maßnahmen ursprünglich für Mittwoch, wurden dann vom Gesundheitsministerium auf "allerspätestens" Donnerstagfrüh verschoben und schließlich Donnerstagabend um 21.00 Uhr veröffentlicht. In Kraft treten die Regeln nicht wie geplant am Freitag, sondern erst in der Nacht auf Sonntag (da wird auch die Zeit umgestellt).

Die Verzögerung trieb die Opposition auf die Palme. SPÖ, Neos, FPÖ waren empört, weil zu wenig Zeit für die "Umstellung auf die neuen Regeln bleibe". "Rechtsstaatlichen Dilettantismus" orteten die Neos. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) verteidigte die Verordnung. Oberstes Ziel sei es, "mit aller Kraft einen Lockdown zu vermeiden".

Neben dem Babyelefanten (Ein-Meter-Abstand in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen) kommt nun auch das Verbot von Gesichtsvisieren ab dem 7. November. Neu ist auch, dass nach der Sperrstunde Alkohol im Umkreis von 50 Metern rund um einen Gastro-Betrieb oder Tankstellen-Shop nicht konsumiert werden darf. Und bei Veranstaltungen darf man erst nach drei Stunden Essen anbieten.

Das sind die neuen Regelungen:

Gastro Pro Tisch sind nur mehr sechs statt zehn Personen erlaubt.

Private Feiern indoor Hier gilt die Sechs-Personen-Obergrenze.

Private Feiern outdoor Bei Partys im Freien sind 12 Gäste zugelassen.

Tanz-, Schwimmkurse etc. Pro Kurs nur mehr sechs Teilnehmer.

Begräbnisse Hier dürfen nun maximal 100 Personen teilnehmen.

Kinos Während des gesamten Films muss Maske getragen werden.

Babyelefant Im öffentlichen Raum gilt wieder Ein-Meter-Abstand.

Oper, Theater Bei Indoor-Veranstaltungen nur mehr 1.000 Besucher.

Museen Führungen, Workshops nur mit höchstens sechs Personen.

Essen, Trinken bei Events darf es erst nach drei Stunden geben.

Gottesdienste Keine Personengrenze, Maskenpflicht bei Zutritt.

Gesichtsvisiere Die Schilde sind ab dem 7. November verboten.

Würstelstände bleiben, Stehbuffets in Innenräumen sind verboten.

Fußball 3.000 statt 1.500 Fans bei Samstag-Matches (Verordnung ab Sonntag).

Amateursport Ausnahmen möglich, etwa Fußballtraining 11 gegen 11.

Maskenpflicht In Öffi-Stationen, Einkaufszentren, Bahnsteig, Airport.

Sperrstunde Die bleibt bei 1 Uhr. Außer in Salzburg, Tirol, Vorarlberg.

Privat keine Kontrollen Nur der Appell, die Regeln einzuhalten.

Bundesländer-Spielraum Die Länder können Regeln verschärfen.

Allerheiligen Laut Bischöfen keine Gottesdienste an den Gräbern.

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