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Neue Details zu verschollenem Milliardär

Karl-Erivan Haub verschwand im April 2018 spurlos. Nun will ihn seine Familie für tot erklären lassen, trotz Indizien, dass er noch leben könnte.

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Karl-Erivan Haub
Karl-Erivan Haub
Roland Weihrauch / dpa / picturedesk.com

Am 7. April 2018 brach der deutsche Milliardär Karl-Erivan Haub zu einer Klettertour aufs Matterhorn auf. Er kehrte nie zurück. Seit über zweieinhalb Jahren gilt der Chef der Tengelmann-Gruppe als verschollen. In der Zwischenzeit leitet sein jüngerer Bruder Christian Haub das Geschäft.

Nun beantragt seine Familie, Karl-Erivan Haub für tot erklären zu lassen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Demnach habe die Familie, das sind in diesem Fall Haubs Ehefrau Katrin Haub und die Kinder, den Anträgen auf Todeserklärung zugestimmt. Das bestätigt das Amtsgericht Köln, "Heute" berichtete.

Verhältnis mit Russin?

Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass Karl-Eriwan Haub noch am Leben sein könnte. Wie das deutsche "Manager Magazin" schreibt, habe Haub während 15 Jahren ein Verhältnis mit einer Russin gepflegt. Exakt zu dem Zeitpunkt, als Haub verschwand, zog diese nach Moskau um. Seitdem fehlt auch von ihr jede Spur. Und: Über die russische Botschaft in Aserbaidschan soll Haub vor seinem Verschwinden einen russischen Pass beantragt haben.

Schon im Oktober 2020 hatten die Brüder von Karl-Erivan Haub beantragt, ihn für tot erklären zu lassen. Damals kritisierte die Witwe Katrin Haub das scharf: "Es ist sehr befremdlich, dass sich jemand Drittes anmaßt, solche Entscheidungen für unsere Familie treffen zu wollen", sagte sie gegenüber der DPA.

Anspruchsvoller Vorgang

Die Tengelmann-Gruppe betreibt diverse Super- und Fachmärkte. Darunter den international tätigen Baumarkt OBI, das Kleidergeschäft KiK und bis Ende 2020 auch den Discounter Netto. Hintergrund der beantragten Todeserklärung soll gemäß Informationen von "Business Insider" ein Erbschaftsstreit der Verwandten Haubs sein.

Eine Todeserklärung ist ein juristisch und formell anspruchsvoller Vorgang. Hält das Gericht den Antrag für zulässig, wird der Verschollene zunächst öffentlich aufgefordert, sich innert einer vom Gericht festgesetzten Frist zu melden. Diese Aufforderung muss in Tageszeitungen und allenfalls auch auf elektronischen Plattformen aufgeschaltet werden. Verstreicht die Frist, ohne dass der Verschollene sich meldet, kann das Gericht die Todeserklärung vollziehen.

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