Reisen

Neue Hotel-Regeln: Zugangs-Kontrollen beim Pool

Am 29. Mai ist es endlich soweit: Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen wieder ihre Pforten öffnen. Unter welchen Bedingungen das sein wird, ist inzwischen auch klar.

Christine Scharfetter
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In den Hotelpools haben wir heuer viel Platz für uns.
In den Hotelpools haben wir heuer viel Platz für uns.
Istock

Lange hat die Regierung sich damit Zeit gelassen, jetzt - rund zwei Wochen davor - ist endlich klar, unter welchen Bedingungen Hotels und Beherbergungsbetriebe am 29. Mai wieder öffnen dürfen - und wie sich damit unser Urlaub verändern wird.

Wir geben euch einen Überblick über alle bisher bekannten Richtlinien, die vom Personal sowie den Gästen des Beherbergungsbetriebes eingehalten werden müssen, um die Gefahr einer Covid-19-Übertragung so gering wie nur möglich zu halten.

Das musst du bei Urlaub im Hotel beachten

So sollte einem entspannten Urlaub in unserem schönen Land nichts mehr im Weg stehen:

1
Sicherheitsabstand

Wie aus den Richtlinien hervorgeht, sind alle Gäste während ihres Aufenthalts dazu verpflichtet, einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu anderen Besuchern zu halten. Davon ausgenommen gelten Personen aus demselben Haushalt oder Mitreisende, die aus derselben Wohneinheit stammen. Ein Punkt, der nach den vergangenen Wochen wohl nicht so schwer einzuhalten sein dürfte. Wem es dennoch schwer fällt, der stellt sich einfach vor, der Babyelefant fährt mit auf Urlaub!

2
Mund-Nasen-Schutz

Im Eingangsbereich, an der Rezeption sowie beim Betreten des Hotelrestaurants muss stets ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Kinder bis zum 6. Lebensjahr oder Personen mit gesundheitlichem Risiko sind davon ausgenommen. Mitarbeiter müssen bei Kundenkontakt ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

3
Reservieren

Es wird zudem empfohlen, im Vorfeld zu reservieren, um Stausituationen an der Rezeption zu umgehen. Jegliche Zahlungen müssen nach Möglichkeit kontaktlos erfolgen.

4
Selbstbedienung am Buffet

Alle Maßnahmen in der Gastronomie gelten logischerweise auch für gastronomische Bereiche in Hotels. Nur bei Buffets gibt es eine Erleichterung: Werden diese nur für Übernachtungsgäste angeboten, so ist eine Selbstbedienung zulässig, wenn besondere hygienische Vorkehrungen getroffen werden.

5
Zugangsbeschränkungen für Wellness- und Poolbereich

Indoor- und Outdoorpools dürfen ab 29.5. geöffnet werden, allerdings müssen pro Badegast 10 Quadratmeter Liegefläche zur Verfügung stehen. Im Pool reichen hingegen 6 Quadratmeter an Wasserfläche pro Person aus. Auch hier gilt die Abstandsregel von 1 bis 2 Metern pro Badendem.

Beim Schwimmen in Kleinbadeteichen hat man noch mehr Platz: 25 Quadratmeter des Badeteiches müssen pro Person zur Verfügung stehen, somit sollte der hier vergegebene Mindestabstand von 3 bis 4 Metern auch problemlos eingehalten werden können. Übrigens: Zwischen Gästen aus gemeinsamem Haushalt oder jenen, die Gästegruppen angehören, gelten die Abstandsregelungen natürlich nicht.

In Whirlpools ist schlicht und einfach die Abstandsregel von mindestens einem Meter einzuhalten.

Außerdem besteht keine Maskenpflicht in Feuchträumen (Duschen und Schwimmhallen), sowie in den Außenbereichen.

6
Saunaanlagen/Warmluft- und Dampfbäder

Die Benützung von Saunaanlagen und dergleichen ist grundsätzlich nur von einer Person erlaubt bzw. von Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Terminvorgaben sind hier nahezu zwingend, genauso wie die Reinigung und Desinfektion nach jeder Gästegruppe. Eine gleichzeitige Benützung durch mehrere Personen (die nicht im gemeinsamen Haushalt leben) ist nur dann möglich, wenn eine Fläche von 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung steht. Von Aufgüssen und Wedeln ist allerdings abzusehen.

Ausnahme: Wenn ein Zimmer eine eigene Sauna hat, kann diese von allen Bewohnern des Zimmers genutzt werden. 

7
Kinderbetreuung

Hier soll auf kleine Gruppen, möglichst breit gestreute Bring- und Abholzeiten sowie ein Mindestabstand von einem Meter zwischen Mitarbeitern und Eltern gesetzt werden. Nach dem Betreten der Einrichtungen müssen sich die Kinder die Hände desinfizieren, außerdem bleibt regelmäßiges Händewaschen das oberste Gebot. Dann wäre da noch der Mund-Nasen-Schutz für die Mitarbeiter, die Desinfektion der Räumlichkeiten (Möbel, Türklinken, Spielsachen) und regelmäßiges Lüften.

8
Gemeinschaftsschlafräume

Nächtigungen in Gemeinschaftsschlafräumen sind zulässig, wenn gegenüber Personen aus fremden Haushalten ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird oder durch Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

9
Seminare sind erlaubt

Seminare sind bis zu einer Höchstgrenze von 100 Personen zulässig. Voraussetzung ist die Einhaltung eines Abstandes von min. 1 Meter zwischen den Personen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.