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Neue Leih-Scooter starten in Wien durch

Heute Redaktion
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Stadtrat Peter Hanke (links) testete den neuen "Bird"-E-Scooter, hier mit "Bird"-Chef Christian Geßner.
Stadtrat Peter Hanke (links) testete den neuen "Bird"-E-Scooter, hier mit "Bird"-Chef Christian Geßner.
Bild: PID David Bohmann

Gleich zwei neue Anbieter von E-Scooter-Sharing starten in den nächsten Tagen in Wien durch. Die Stadt plädiert für einen "verantwortungsvollen" Umgang.

Urbane Wiener, die schnell von A nach B wollen, dürfen sich freuen: Gleich mehrere Leih-Scooter-Anbieter starten in Wien durch. Am Samstag, den 22. September, startet etwa die Firma "Bird" mit ihren E-Rollern zum Ausleihen. Zwischen sieben Uhr und 21 Uhr kann man in Wien künftig die grauen E-Roller via Smartphone-App mieten. Nach Abstimmung mit der Stadt Wien seien die Scooter zum Betrieb auf Radwegen zugelassen – die Maximalgeschwindigkeit zum Cruisen beträgt 24 km/h. Und das zu einem relativ günstigen Preis: Die Anmietung kosten einen Euro pro Minute kostet der Leih-Scooter 15 Cent.

Zum Start des neuen Anbieters "Bird" ließ es sich Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) nicht nehmen, selbst eine Runde am Rathausplatz zu cruisen. "Da ich selbst gerne E-Scooter fahre, begrüße ich das neue E-Mobilitätsangebot in Wien. Jetzt liegt es an den Wienerinnen und Wienern verantwortungsvoll damit umzugehen, damit sich dieses Service langfristig etablieren kann", so Hanke.

Klare Regeln für E-Scooter

Klar ist: Die mit E-Motor betriebenen Roller fallen unter die ortspolizeiliche Verordnung für stationslose Mieträder der Stadt Wien.

"Wir begrüßen, dass die Wienerinnen und Wienern immer mehr Möglichkeiten nutzen und bekommen, in der Stadt unterwegs zu sein. Diese Form der Freiheit unterstützen wir laufend mit der zeitgemäßen Umgestaltung unserer Stadt. Aber klar ist, dass auch für die E-Scooter Regeln gelten müssen, damit aus dem Angebot kein Ärgernis entsteht", Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne).

Fahrrad-Regeln gelten für E-Roller

Die E-Roller werden in Wien rechtlich als Fahrräder definiert, entsprechend gelten die Regeln, die auch beim Radfahren gelten. Verkehrsregeln und Tempolimits müssen eingehalten werden, das Fahren auf Gehsteigen ist verboten. Die E-Roller müssen so abgestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmende weder behindert, noch gefährdet werden, so die Stadt.

Maximal 1.500 Scooter pro Anbieter

Mit der ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt unter anderem eine Höchstzahl an Scootern und eine Abholfrist fest. Pro Anbieter kann es maximal 1.500 E-Roller geben. Jeder Vermieter von stationslosen E-Rollern muss eine Akkreditierung durchführen. Und: Jeder Scooter wird von der Stadt Wien erfasst und markiert.

Die Abholfrist für beschädigte oder verkehrsbehindernd abgestellte E-Roller beträgt an Wochentagen vier Stunden, am Wochenende zwölf Stunden. Wird der Scooter nicht innerhalb dieser Zeit vom Vermieter abgeholt, wird es kostenpflichtig entfernt und eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt. Melden kann man widerrechtlich abgestellte E-Scooter bei der Wiener Stadtinformation unter der Telefonnummer 01/50255 oder unter [email protected]

Auch der zweite E-Roller-Anbieter "Lime" will schon nächste Woche durchstarten. Vorsicht: Am Gehsteig darf man nicht scooten! (mag)