Wirtschaft

Künftig dürfen viel mehr Ausländer bei uns arbeiten

Um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, wird die Regierung nun den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte erleichtern.

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: picturedesk.com

Die Mangelberufe sind ja Teil der Rot-Weiß-Rot-Karte, die aber auch besonders hoch qualifizierte Zuwanderer bzw. Schlüsselkräfte anziehen soll. Dies hat bisher nicht im gewünschten Ausmaß geklappt, weshalb man die Voraussetzungen ändert.

Neben der Einigung über die länger angekündigte Reform der Rot-Weiß-Rot-Card haben ÖVP und FPÖ die Regionalisierung der Mangelberufsliste beschlossen. Damit können Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die über die gefragten Qualifikationen verfügen, in Österreich leichter beruflich tätig werden.

Bei der Mangelliste wird künftig zwischen einer Bundesliste und einer lokalen, die auf die regionalen Bedürfnisse eingeht, unterschieden. Über die letztere, gegen die von der Gewerkschaft seit Monaten Sturm gelaufen wird, sind laut dem der APA liegenden Regierungsvorschlag maximal 300 Plätze pro Jahr verfügbar.

Regionale Unterschiede

In Kärnten findet man auf der Liste der Mangelberufe lediglich den Maurer. In Oberösterreich gibt es jetzt 18 Berufe, wie etwa Fleischer, Buchhalter und Zuckerbäcker. In den drei westlichen, tourismuslastigen Ländern (Salzburg, Tirol, Vorarlberg) ist etwa jeweils der Kellner auf den Regionallisten zu finden. Zwei Bundesländer sind von der Regionalisierung ausgenommen: das Burgenland und Wien, für die keine eigene Liste aufgelegt wurde.

Die bundesweite Mangelliste der Berufe wurde von 27 auf 45 aufgestockt - etwa kam der Koch nun dazu. Insgesamt finden sich auf der Liste zahlreiche technische und Handwerker-Berufe, aber etwa auch Gehaltsverrechner sowie - nicht unwesentlich - diplomierte Krankenpfleger.

Reform der R'ot-Weiß-Rot-Card

Gehalt

Die geforderten monatlichen Gehaltsuntergrenzen werden deutlich gesenkt. Waren für Unter-30-Jährige bisher 2.565 Euro gefordert, sind es ab kommendem Jahr nur noch 2.052. Bei den Über-30-Jährigen wird die geforderte Gehaltssumme von 3.078 auf 2.565 Euro gesenkt.

Miete

Künftig ist kein Nachweis eines Mietverhältnisses mehr notwendig. Bisher musste ein gültiger Mietvertrag vorgewiesen werden, obwohl der Antragsteller noch nicht einmal wusste, ob sein Ansuchen positiv beschieden wird.

(red)