Österreich
Stände dürfen ab Oktober bis 21 Uhr offen halten
Mehr Mitbestimmung für Standler und fixe Kernöffnungszeiten auf den Märkten sind nur zwei Punkte der neuen Marktordnung.
Nach Gesprächen mit Standlern, Bezirksvorstehern und Wirtschaftskammer steht fest, wie die neue Marktordnung aussehen soll. Und: Sie wird – wie geplant – ab 1. Oktober in Kraft treten, wie die für Märkte zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und der Grüne Markt-Sprecher Rüdiger Maresch heute, Freitag, verkündeten.
An der ursprünglichen Version für die neue Marktordnung hatte es von mehreren Seiten Kritik gegeben. Jetzt gibt es einen Kompromiss.
"Unser gemeinsames Ziel ist die Sicherung der Zukunft der Wiener Märkte und das ist uns mit der aktuellen Einigung gelungen", so Sima. Zentral ist für Sima der Schutz des Lebensmittelhandels und dass die Konsumentinnen und Konsumenten künftig nachmittags nicht mehr vor geschlossenen Standln stehen, sondern durch die neuen definierten Kernöffnungszeiten künftig genau wissen, wann die Märkte garantiert offen sind.
Rüdiger Maresch freut, dass auch Tierschutzbestimmungen in die Marktordnung eingeflossen sind. Der Verkauf von Käfigeiern und Tierpelzen wird künftig verboten. "Besonders wichtig ist auch, dass es mehr Mitbestimmung der Marktstandler in Form von Vollversammlungen geben wird und dass die Bezirksvorsteher ein Mitwirkungsrecht bei der Festlegung der Marktgegenstände und Öffnungszeiten haben. Damit kann auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Märkte besser eingegangen werden", so Maresch.
Kernöffnungszeiten von Dienstag bis Freitag von 15 bis 18 Uhr
Die Eckpunkte:
– Kernöffnungszeiten auf allen Märkten von Dienstag bis Freitag von 15 Uhr bis 18 Uhr. Den Standlern steht es somit frei, den Montag geschlossen zu lassen – dies war Wunsch etlicher Ein-Personen-Unternehmen. Samstag gilt für alle die Kernöffnungszeit von 8 Uhr bis 12 Uhr. Konsumenten können damit ihren Einkauf besser planen.
– Neu ist die Bestimmung, dass die Weitergabe an direkte Nachkommen, also Kinder und Enkelkinder, ermöglicht wird.
- Weitergabe: In bestehende Verträge wird nicht eingegriffen, betont die Stadt. Um langfristige Investitionen durch die Unternehmen zur Attraktivierung der Märkte zu erleichtern, wird die Befristung bei Weitergabe für den nächsten Pächter auf 20 Jahre verlängert. Ursprünglich waren zehn Jahre angedacht.
Außerdem stellt die Stadt klar.
- Generell stehe in der Folge einer weiteren Verlängerung des Pachtvertrags nach dem Ablauf des ersten um weitere zehn Jahre nichts im Wege, wenn der Standler zuverlässig ist und sich an die Spielregeln am Markt hält. Hier wurden klare Kriterien in der Marktordnung definiert, welche Verstöße zur Ablehnung einer Verlängerung führen (darunter fallen etwa Unzuverlässigkeit, Missachtung der Öffnungszeiten, fehlende Zahlungsmoral).
- Unternehmer können ihre Firma natürlich auch weiterhin nach Belieben verkaufen – die Marktordnung regelt nur und ausschließlich die Weitergabe des Stand-Gebäudes (nach Vorlage von getätigten Investitionen oder externen Gutachten), aber nicht den Verkauf der Firma.
Öffnungszeiten bis 21 Uhr möglich
- Die Ausweitung der maximalen Rahmen-Öffnungszeiten: Der Lebensmittelhandel darf künftig – analog zu den Supermärkten – von Montag bis Freitag bis 21 Uhr statt nur bis 19.30 Uhr und am Samstag bis 18 Uhr statt 17 Uhr geöffnet haben, mit oder ohne Nebenrechte.
- Die Gastronomiebetriebe dürfen von Montag bis Samstag bis maximal 23 Uhr offen haben.
- Innerhalb der Rahmen-Öffnungszeiten können die Bezirksvorsteher je nach örtlichen Gegebenheiten differenzieren, d.h. Bezirke haben mehr Handlungsspielraum, auf örtliche Gegebenheiten einzugehen.
- Festlegung klarer Quoten – gemessen an verbauter Marktfläche
- Maximal 40 Prozent Gastronomie (bisher 33,3 Prozent)
- Maximal 40 Prozent Lebensmittelhändler mit Nebenrechten – dies war bisher keine eigene Kategorie, daher keine Quote bisher. Nun folgt eine klare Definition von Lebensmittelhandel mit Nebenrechten wie in der Gewerbeordnung des Bundes. Der Handelsschwerpunkt muss klar auf dem Lebensmittelhandel und nicht auf der Ausschank und Verabreichung liegen.
- Minimum 20 Prozent Lebensmittel, Waren aller Art und Dienstleister (bisher keine fixe Quote)
- Innerhalb dieses definierten Rahmens können die Bezirksvorsteher pro Markt die Aufteilung individuell festlegen.
- Konsumfreie Zonen sollen
- Rauchverbot in Innenräumen
- Der Verkauf von Käfigeiern und Tierpelzen auf Märkten (ausgenommen Nutztierfelle) verboten.
Opposition ist erfreut
"In der Begutachtung wurden erfreulicherweise zentrale ÖVP-Forderungen übernommen, dennoch war die Vorgangsweise der rot-grünen Regierung bedenklich. Die Standbetreiber wurden viel zu lange im Unsicheren gelassen", so Stadtrat Markus Wölbitsch. Auch Neos-Wirtschafts-Sprecher Markus Ornig ist zufrieden: "Wesentliche Forderungen wurden in der Begutachtung durchgesetzt".
Die Bezirksvorsteher betonen in einer gemeinsamen Aussendung, dass "der größte Gewinn für Kunden die fixen Mindestöffnungszeiten" sind – von Dienstag bis Freitag von 15 bis 18 Uhr sowie am Samstag von 8 bis 12 Uhr. Diese Öffnungszeiten können unter der Woche flexibel bis 21 Uhr erweitert werden. Bei der neuen Marktordnung wurde den Bezirken viel Spielraum eingebaut, fix sind die klar definierten Mindestöffnungszeiten.
(red)