20 Seiten stark ist das Dokument "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen", das das Ministerium am Sonntag überraschend veröffentlichte. Das Wichtigste:
Welche Maßnahmen getroffen werden, entscheidet die zuständige Gesundheitsbehörde individuell.
K1-Personen (längerer direkter Kontakt mit einem bestätigtem Fall) müssen für zehn Tage (bisher 14 Tage) in Quarantäne. Vorzeitig beenden können sie diese nur mit einem negativen PCR-Test – und zwar ab dem fünften Tag (bisher nicht erlaubt).
Sind die Testkapazitäten nicht ausreichend, ist Freitesten nicht möglich. In diesen Fällen muss Quarantäne bis zum zehnten Tag angeordnet werden.
Das Ministerium begründet die Gleichstellung mit Delta-Fällen damit, "dass es derzeit keine Evidenz für eine verlängerte Inkubationszeit der Omikron-Variante gibt". Daher sei die Möglichkeit der Freitestung nach fünf Tagen "gerechtfertigt".
Geimpfte und Genesene sollten im Kontaktfall als K2 eingestuft werden, sich die Quarantäne ersparen. Bei Omikron gilt das nicht. Auch Genesene und Geimpfte könnten sich mit dieser Variante anstecken, argumentiert das Ministerium.
Die zehn Tage Quarantäne mit Option auf Freitesten gelten auch für Schüler. Hier hatte es Angst der Eltern vor 14-tägiger Christkindl-Quarantäne gegeben. Viele lassen ihre Kinder deshalb ab Montag daheim.
Bisher kaum beachtet: Können Schutzmaßnahmen für Haushaltsmitglieder (Abstand, FFP2-Maske) während der Quarantäne nicht eingehalten werden, gibt es auch kein Freitesten.