Viele Unternehmen haben in der Corona-Krise ihre Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet. Die ursprüngliche Regelung ist Ende Mai ausgelaufen. Vergangene Woche haben sich Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer darauf geeinigt, die Corona-Kurzarbeit zu verlängern.
Seit Montag können Firmen die Kurzarbeit für weitere drei Monate beantragen. Sozialpartner hoffen damit, Arbeitsplätze zu sichern. Die neue Regelung läuft nun bis Ende August. Bisher bekamen die Arbeitnehmer entweder 80, 85 oder sogar 90 Prozent ihres letzten Gehalts. Nun soll es Anspruch auf einen höheren Lohn geben, wenn ein Angestellter in einem Monat mehr arbeitet, als seinem Nettoeinkommen entspricht, berichtet das "Ö1-Morgenjournal".
Auch sollen die Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung über die Kurzarbeit in Bezug auf Dauer und Lohnhöhe bekommen. Das soll ihnen einen besseren Überblick über die betrieblichen Vereinbarungen geben. Viele Mitarbeiter wussten gar nicht, auf wie viele Stunden ihre Arbeitszeit verkürzt wurde. Wenn Firmen die Arbeitszeit erhöhen, müssen sie jetzt nicht mehr die Sozialpartner informieren. Arbeit auf Abruf ist verboten. Arbeitgeber müssen drei Tage im Voraus bekannt geben, wenn sie die Arbeitszeit erhöhen.
Für Lehrlinge gibt es ebenfalls Neuerungen. Sie bekommen mehr Geld, wenn sie ein neues Lehrjahr beginnen oder die Abschlussprüfung bestanden haben. Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes wird derzeit noch diskutiert. Laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher werden rund die Hälfte der Unternehmen die Kurzarbeit verlängern.