Politik
Neue Regierung gegen generelles Rauchverbot
Der Entscheid des Verfassungsgerichtshofs, dass es für Nichtraucher unzumutbar sei, auf dem Weg zur Toilette oder zum Hauptraum, durch den Raucherbereich zu gehen, hat eine Diskussion über ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie in Gang gebracht. Diese dürfte nun durch eine von der rot-schwarzen Koalition geplante "Reparatur" des Tabakgesetzes beendet werden.
Der Entscheid des Verfassungsgerichtshofs, dass es in Gang gebracht. Diese dürfte nun durch eine von der rot-schwarzen Koalition geplante "Reparatur" des Tabakgesetzes beendet werden.
Wie einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz zu entnehmen ist, haben die Koalitionsparteien bei der jüngsten Plenarsitzung mehrere gemeinsame Gesetzesanträge eingebracht, die im Verfassungsausschuss vorberaten werden sollen. Darunter auch ein eigenes Bundesgesetz zur "authentischen Interpretation" des Tabakgesetzes.
Durchquerung "sehr wohl zumutbar"
Die Verfassungssprecher Peter Wittmann (SPÖ) und Wolfgang Gerstl (ÖVP) wollen "ausdrücklich klarstellen", dass Gästen ein kurzes Durchqueren des Raucherraums "sehr wohl zumutbar ist".
Intention, Wille und Ziel des Gesetzgebers bei der Beschlussfassung des Tabakgesetzes sei es gewesen, Lokalbesucher vor den Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. "Solche seien beim bloßen kurzen Durchschreiten eines Raucherbereichs aber nicht anzunehmen", heißt es in der Antragsbegründung.
"Völlig auf den Kopf gestellt"
Der Verwaltungsgerichtshof habe nach Meinung der beiden Politiker mit seinen Erkenntnissen die bisherige Praxis der Verwaltungsbehörden "völlig auf den Kopf gestellt". Betriebe, die im Vertrauen auf die Rechtslage und im Einklang mit den behördlichen Auflagen bauliche Investitionen durchgeführt haben, würden plötzlich bestraft.
Dass der Weg eines eigenen Bundesgesetzes gewählt wurde und eine Vorberatung im Verfassungsausschuss vorgesehen ist, begründen SPÖ und ÖVP damit, dass es sich bei der vorgeschlagenen Klarstellung "um keine gesundheitspolitische Frage handelt", sondern um eine bloße Präzisierung der damaligen Entscheidung, die im Sinne des Schutzes nicht unerheblicher Investitionen notwendig sei.