Politik

Neue Schul-Regeln – Maskenpflicht wird weiter gelockert

Ab Montag wird in Österreichs Schulen weiter gelockert. Die Präsenzpflicht kehrt zurück, bei der Maskenpflicht gibt es Änderungen.

Heute Redaktion
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Seit 14. Februar müssen Volksschulkinder keine Masken mehr am Sitzplatz tragen.
Seit 14. Februar müssen Volksschulkinder keine Masken mehr am Sitzplatz tragen.
Getty Images

Bildungsminister Martin Polaschek hat die Lockerungen in den Schulen bereits vergangene Woche angekündigt, am Freitag erschien auch die Verordnung dazu. Bereits seit Montag muss die Maske nicht mehr am Sitzplatz getragen werden, jetzt wird weiter gelockert.

So tritt ab Montag die Präsenzpflicht in Österreichs Schulen wieder in Kraft und die wöchentliche Risikoeinstufung fällt weg. In der am Freitag veröffentlichten Verordnung wird auch die Maskenpflicht an den Schulen weiter gelockert.

Keine Maskenpflicht in der Klasse

Der Mund-Nasen-Schutz bzw. die FFP2-Maske (in der Oberstufe) muss dann nur noch außerhalb der eigenen Klasse bzw. in Gruppenräumen getragen werden. Die Teststrategie mit drei Tests pro Woche, davon zwei aussagekräftigere PCR-Tests, bleibt hingegen bestehen, berichtet die APA.

Lehrerinnen und Lehrer, aber auch nun wieder zugelassene externe Personen (Personal von Sportvereinen, Leseomas) müssen während des Aufenthalts im Schulgebäude grundsätzlich durchgängig eine FFP2-Maske tragen, zusätzlich gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet). 

Fernbleiben vom Unterricht erschwert

Mit der Rückkehr der Präsenzpflicht wird das Fernbleiben vom Unterricht erschwert. Zuletzt reichte eine Entschuldigung der Eltern aus, wenn ihre Kinder aufgrund von Gründen, die mit der Covid-19-Pandemie in Zusammenhang standen, nicht am Unterricht teilnehmen wollten.

Nun müssen Schülerinnen und Schüler, die etwa selbst einer Risikogruppe angehören oder mit jemandem aus der Risikogruppe den Haushalt teilen, für das Fernbleiben wieder ein ärztliches Attest vorlegen.

Risikobewertung gestrichen

Änderungen gibt es auch bei den Klassenschließungen: Ab Montag fällt die Regel, dass bei einem Infektionsfall in der Klasse normal (ohne das infizierte Kind) weiter unterrichtet und ab dem zweiten Corona-Fall Fernunterricht (für fünf Tage) angeordnet wird. Künftig wird das weitere Vorgehen von der jeweiligen Gesundheitsbehörde des Bundeslands entschieden.

Und auch bei der Risikobewertung sieht die Verordnung Änderungen vor: Die von der Corona-Kommission bisher wöchentlich festgelegten Risikostufen für den Schulbetrieb, die in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen und Auslastung der Intensivstationen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen haben, werden gestrichen.

Diese seien in der aktuellen Phase der Pandemie kein taugliches Mittel mehr, wird im Bildungsministerium gegenüber der APA begründet.