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Neue Tattoo- und Piercing- vorschrift bei Bundeswehr

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Die deutsche Bundeswehr hat für seine männlichen und weiblichen Soldaten eine neue Dienstvorschrift erlassen, die reglementiert, in welcher Form das Tragen von Körperschmuck und Haarpracht erlaubt ist. Tattoos und andere "Körpermodifikationen" wie "Piercings, Implantate" etc. sind erlaubt, solange sie sich dezent verbergen lassen.

Die deutsche Bundeswehr hat für seine männlichen und weiblichen Soldaten eine neue Dienstvorschrift erlassen, die reglementiert, in welcher Form das Tragen von Körperschmuck und Haarpracht erlaubt ist. Tattoos und andere "Körpermodifikationen" wie "Piercings, Implantate" etc. sind erlaubt, solange sie sich dezent verbergen lassen.

Modetrends machen auch vor dem Militär nicht Halt. Die duetsche Bundeswehr sah sich deshalb genötigt, ein neues Reglement zum Äußeren ihrer Soldaten zu erstellen. Wichtigste Neuerung: ein Zusatz über "Körpermodifikationen" wie Tätowierungen oder Piercing. Diese sind nun ausdrücklich erlaubt, sofern sie nicht den Gesetzen widersprechen oder pornografisch sind. befinden sich diese an sichtbaren Körperstellen wie dem Hals oder Unterarm, müssen sie unter der Uniform verbergen lassen.

"Ein-Cent-Tunnel"

Piercings am Ohrläppchen sind für Soldatinnen als schlichte Ohrstecker erlaubt. Alle anderen sichtbaren Piercings müssen im Dienst antfernt werden. Bei Männern sind Ohrpiercings in Form von Ohr-Plugs oder Ohr-Tunnel, sofern sie den Durchmesser einer Ein-Cent-Münze (15 Millimeter) nicht überschreiten und so abgedeckt werden können. Die Vorschrift spricht vom "Ein-Cent-Tunnel".

Bart darf nur im Urlaub wachsen

Einen Bart zu tragen ist den Soldaten inzwischen erlaubt, sofern er ausgewachsen und "gestutzt und gepflegt" ist. Will sich ein Soldat einen Bart wachsen lassen, darf er das allerdings ausdrücklich nur "im Urlaub". Ansonsten gilt er als unrasiert und muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

"German Hair Force"

Bisher war lediglich die Körperbehaarung der Soldaten im "Haarerlass" aus dem Jahre 1971 geregelt. Dieser schrieb vor, dass die Haartracht der (damals noch ausschließlich) männlichen Soldaten bei gerader Kopfhaltung den Uniformkragen nicht berühren und Augen sowie Ohren nicht verdecken darf.

Der "Haarerlass" wurde notwendig, weil in den späten Sechzigern lange Haare in Mode kamen und die deutschen Streitkräfte von Nato-Kollegen immer wieder als "German Hair Force" (also "Deutsche Haar Macht") veräppelt wurden.