Ab dem 1. Jänner 2025 werden die Kündigungsregeln für die Jahreskarte der Wiener Linien weitestgehend an die bereits geltenden Kündigungsregeln des Klimatickets Österreich (KTÖ) angeglichen.
Für Jahreskarten mit Gültigkeitsbeginn ab Neujahr ist eine reguläre ("ordentliche") Kündigung erst mit dem Ablauf von sieben Monaten ohne Angaben von Gründen möglich.
Im Fall der Kündigung wird ein zusätzlicher Monatsbetrag ("Tarifersatzleistung" laut Tarifbestimmungen) fällig. Der Monatsbetrag entspricht einem Zwölftel jenes Tarifs, der zum Zeitpunkt der Kündigung für den Jahreskarten-Vertrag gilt.
Die Regelung gilt für alle Jahreskarten, unabhängig davon, ob es eine Neuausstellung oder ein Weiterbezug einer bestehenden Jahreskarte ist.
Eine Sonderkündigung vor Ablauf der sieben Monate ist nur aus speziellen und wichtigen Gründen mit bestimmten Nachweisen möglich, die da sind.
Für die Kündigung ist die Rückgabe der Jahreskarte in den Info- oder Ticketstellen oder eine Zusendung per Post inklusive eines formlosen Kündigungsschreibens erforderlich. Eine reguläre Kündigung der digitalen Jahreskarte ist von den Kunden im WienMobil Ticketshop durchzuführen.
Einmalzahler erhalten die für die restlichen Monate der Vertragslaufzeit vorausgezahlten Beträge nach der Kündigung zurück und bezahlen den zusätzlichen Monatsbetrag.
Bei Kunden mit Abbuchungsauftrag wird dieser nach der Kündigung eingestellt und sie bezahlen noch den einen zusätzlichen Monatsbetrag.