Österreich

Neue Verwirrung um Parkpickerl bei Stadthalle

Heute Redaktion
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Unklarheit herrscht um das Parkpickerl im Bereich der Stadthalle (Fünfhaus). Penzinger Anrainer sind verunsichert, auf welchem Bezirksamt sie dieses Pickerl für die Stadthallenzone beantragen können. Denn: Das Penzinger Pickerl gilt im gesamten 15. Bezirk mit Ausnahme eben dieser Zone.



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Pickerl-Koordinator Leopold Bubak klärt auf: "In der Regel gilt, dass Autofahrer das Pickerl im Amt ihres Wohnbezirks beantragen. Im Fall Stadthalle ist das aber sowohl im Bezirksamt 13/14 als auch in jenem für den 15. Bezirk möglich."

Robert Zwickelsdorfer