Politik

Neue Videoüberwachung an den Grenzen kommt

Heute Redaktion
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In den nächsten Monaten wird die Polizei alle wichtigen Transitrouten mit einem Netz aus zentral gesteuerten Videokameras überziehen, das automatisch zur Fahndung ausgeschriebene oder verdächtige Fahrzeuge ausmachen soll. Alarmierung des nächstgelegenen Streifenwagens inklusive.

Nach niederländischem Vorbild startet das Innenministerium mit dem Projekt „Argus 2", wie Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am Montag berkannt gab. Über Kamera-Objektive kann die Polizei mit speziell entwickelter Software sogenannte „Risikofahrzeuge" ausmachen und über die Alarmierung der Landesleitstellen gleich einen Streifenwagen zur Kontrolle schicken. Selbst dann, wenn das Fahrzeug gar nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Anonymisiertes Fahrzeugprofil

„Die Software erhält gleich mehrere Informationen von uns. Type, Farbe und Herkunft des Fahrzeugs, Bewegungsmuster ähnlicher Fahrzeuge sowie kriminalpolizeiliche Analysen", so Konrad Kogler, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit. So entstehe eine Art anonymisiertes Fahrzeugprofil. Passen mehrere Parameter zu einem Fahrzeug, muss sein Lenker mit einer vorsorglichen Kontrolle rechnen.



Die Standorte, an denen die computergesteuerten Kameras künftig nach gesuchten Fahrzeugen Ausschau halten, sind offiziell vertraulich. Es ist allerdings kein großes Geheimnis, dass sie sinnvollerweise in der Nähe der großen Grenzübergänge liegen werden.



In den vergangenen drei Jahren sollen in einem Testlauf 300 gesuchte Fahrzeuge vollautomatisch erkannt und anschließend aufgehalten worden sein. Mit dem Ausbau des Systems könnte sich diese Zahl vervielfachen.
Kosten: 1,5 bis zwei Mio. Euro

Das Innenministerium geht davon aus, dass für den Ausbau des automatischen Fahndungssystems via Kamera die Datenschutzbestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz geändert werden müssen. Anschließend wird es zwei Ausschreibungen geben, eine für Hardware, eine für Software. Geschätzte Kosten: 1,5 bis zwei Millionen Euro.



Testlauf seit 2006

Seit dem Jahr 2006 damals sind hierzulande zwei stationäre und drei mobile sogenannte Kennzeichenerkennungsgeräte im Einsatz. Sie sind entlang wichtiger Verkehrsadern montiert, lesen vollautomatisch Kennzeichen und gleichen die Informationen mit der Fahndungsdatei des Innenministeriums ab.



Zumindest von seiner Größenordnung her war der bisherige Betrieb der Geräte jedoch nur ein besserer Testlauf. Das Gesamtsystem soll nun nämlich um 21 Geräte erweitert werden.



Bisher dürfen die Geräte nicht dauerhaft filmen. Jede „Scharfschaltung" ist auf die Dauer von maximal einem Monat begrenzt und muss gemeldet werden. 2009 gingen 167 Meldungen beim Rechtsschutzbeauftragen ein. 2010 waren es 398, 2011 schon 629.





 

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