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Neue Widmungskategorie "Geförderter Wohnbau"

Heute Redaktion
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Bild: imago stock & people

Für leistbares Wohnen, gegen Spekulation – die neue Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" soll das nun verstärkt ermöglichen. Nun wurden die Pläne präsentiert.

Am Donnerstag kündigten Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) und der Planungssprecher der Grünen, Gemeinderat Christoph Chorherr, maßgebliche Neuerungen bei der Widmungskategorie „geförderter Wohnbau" in der Wiener Bauordnung an. Josef Ostermayer, der Obmann des Wiener Landesverbandes der Gemeinnützigen, unterstützt das Vorhaben.

Die Widmung "geförderter Wohnbau" geht künftig mit folgenden Verpflichtungen einher:

- Nachweis über Angemessenheit der Grundstückskosten:

Nachdem ein Signal gesetzt werden soll, dass sich die Grundkosten im geförderten Wohnbau nicht in eine unleistbare Höhe entwickeln, soll dieses Ziel entsprechend dem unlängst gefassten Beschluss im Gemeinderat für Stadt Wien-Liegenschaften entsprechend der bisherigen jahrzehntelangen Praxis auch ausdrücklich im Wohnbauförderungsrecht mit 188,- Euro pro Quadratmeter oberirdischer Bruttogrundfläche limitiert werden. Auf Förderungsdauer (40 Jahre) soll dieses Grundkostenlimit eingefroren und die Wohnungen weder gewinnbringend vermietet noch veräußert werden können.

- Grundbücherlich erfasstes Veräußerungsverbot der Wohnungen zu Gunsten des Landes Wien:

Das bedeutet, dass die Stadt Wien im Verkaufsfall ihre Zustimmung geben muss.

- Kein Spekulationsgewinn durch Verkauf oder Vermietung:

Durch die Förderungsdauer soll im Zusammenhang mit dem Veräußerungsverbot zu Gunsten des Landes Wien sichergestellt werden, dass die Käuferin bzw. der Käufer der Wohnung auch anlässlich des Mietkaufs (z.B. nach 10 Jahren wird Eigentum an der Mietwohnung erworben) durch einen Weiterverkauf keinen Spekulationsgewinn erwirtschaftet bzw. die Wohnung nur im Sinn des Förderungsrechtes weiter vermietet werden darf (im Jahr 2018 zu 4,87 Euro pro m² WNFl). Das Veräußerungsverbot erstreckt sich auf die Zeit der Förderdauer.

- Die gewinnoptimierte Veräußerung soll überdies durch Übernahme der Kaufpreisbildungsvorschrift nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz verhindert werden.

Das Gesamtpaket der Novelle der Wiener Bauordnung geht in den nächsten Tagen in die öffentliche Begutachtung und soll im Herbst im Landtag beschlossen werden.

Das sagen Gaal, Chorher und Ostermayer zur neuen Widmungskategorie

"Es geht bei der Kategorie ,geförderter Wohnbau' darum, in Wien noch mehr geförderten Wohnbau zu errichten und die Wohnbauleistung der Stadt weiter voranzutreiben. Gleichzeitig sind strengere gesetzliche Bestimmungen notwendig, um weiter wirksam gehen Spekulation vorzugehen. Dafür hat die jüngste Judikatur des Verfassungsgerichtshofs eine wichtige Grundlage geschaffen. Daher gelten für die Widmungskategorie ,geförderter Wohnbau' künftig deutlich strengere rechtliche Auflagen. Mit seinen leistbaren Mieten ist der soziale Wohnbau die größte Mittelstandsförderung und wirkt sich auf den gesamten Mietpreismarkt preisdämpfend aus. Damit stärken wir auch die Kaufkraft der Wienerinnen und Wiener", so Wiens Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal.

"Kommt zukünftig in Widmungs- und Bebauungsplänen diese Widmungskategorie zur Anwendung, dürfen dort de facto nur Wohnbauten mit einem überwiegenden Anteil von geförderten Wohnungen errichtet werden. Diese unterliegen dann den entsprechenden Beschränkungen bei den Mietkosten", erklärte der grüne Gemeinderat und Wohnbausprecher Christoph Chorherr die geplante Regelung.

Unterstützung für dieses Vorhaben gibt es vom Obmann des Wiener Landesverbandes der Gemeinnützigen Josef Ostermayer: "Die Verfügbarkeit von kostengünstigem Bauland ist Grundvoraussetzung für die Tätigkeit von gemeinnützigen Bauvereinigungen. Die geplante Neuregelung leistet in einem schwierigen Marktumfeld einen wichtig Beitrag, damit wir auch zukünftig ausreichend leistbaren Wohnraum schaffen können."

(Red)