Der Lockdown für Ungeimpfte geht ab Sonntag für zumindest zehn Tage weiter, jede neue Verlängerung um zehn Tage muss jeweils vom Hauptausschuss des Nationalrats durchgewunken werden. Wie lange das so geht? Bis sie sich impfen lassen, wie zuletzt aus den Regierungsgesprächen durchdrang. Für Geimpfte gibt es in Wien ab 12.12. dagegen bereits Öffnungsschritte. Der nicht lebensnotwendige Handel sperrt teils bereits am Sonntag auf, geimpfte oder genesene Kunden müssen FFP2-Maske tragen. Handelsmitarbeiter unterliegen einem 3G-Nachweis und der Maskenpflicht, außer es gibt beispielsweise bauliche Schutzmaßnahmen.
Zutritt zu körpernahen Dienstleistern, die ebenfalls wieder öffnen dürfen, haben nur Personen mit gültigem 2G-Nachweis, außerdem gilt auch hier die FFP2-Maskenpflicht, die Regeln für Mitarbeiter gleichen denen des nicht lebensnotwendigen Handels.
Events dürfen ebenfalls ab 12. Dezember stattfinden, allerdings mit strengen Auflagen und er Unterscheidung, ob sie innen oder außen veranstaltet werden. Indoor ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 25 Gäste mit 2G und FFP2-Maske dabei sein, mit zugewiesenen Sitzplätzen sind 2.000 Personen erlaubt, 2G-Regeln und FFP2-Pflicht bleiben aufrecht. Outdoor ohne zugewiesene Sitzplätze sind maximal 300 Personen erlaubt, FFP2-Maskenpflicht gibt es da keine, aber eine verschärfte 2G+-Regel – Teilnehmer müssen also geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test vorweisen. Bei zugewiesenen Sitzplätzen steigt die mögliche Teilnehmerzahl auf 4.000 Personen, der Rest bleibt gleich.
Fitnessstudios können ebenfalls mit 12.12.2021 öffnen, Trainierende brauchen zum Eintritt einen 2G-Nachweis, "beim Betreten sowie am Weg von/zu Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem" ist eine FFP2-Maske zu tragen und ein 2-Meter-Abstand zu anderen Sportlern einzuhalten. Auch in Indoor-Sportstätten braucht es einen 2G-Nachweis und den 2-Meter-Abstand, FFP2-Maske muss nur bei der Sportausübung selbst nicht getragen werden. Erlaubt sind jedoch nur Sportarten ohne Körperkontakt.
Die Gastronomie und Hotellerie in Wien bleibt noch bis inklusive 19. Dezember geschlossen. In der Gastro gibt es bis dahin weiter Take-away für Kunden, eine Konsumation ist aber nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 50 Metern zum Lokal erlaubt. In der Hotellerie gibt es weiter Ausnahmen, etwa für unaufschiebbare Berufsreisen oder dringende Wohnbedürfnisse. In diesen Fällen reicht bei den Nächtigenden ein 3G-Nachweis aus.
Das Betreten von elementaren Bildungseinrichtungen ist nur mit einem aufrechten 3G-Nachweis möglich, heißt es von der Stadt Wien. Antigen-Schnelltests einer befugten Stelle sind dabei 24 Stunden, PCR-Tests 48 Stunden gültig. "Beim Abholen und Bringen der Schulkinder ist eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben", heißt es zudem für Eltern und Aufsichtspersonen. Geimpftes oder genesenes Bildungspersonal muss einmal pro Woche verpflichtend PCR-testen, Mitarbeiter ohne 2G-Nachweis drei Mal pro Woche. Für Bildungspersonal und Eltern gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht, außer bei der Betreuung von Kindern vor der Schulpflicht. Für Kinder in Hort- und Familiengruppen ist ein Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben.
Nichts ändert sich an den Regeln des Bundes für 3G am Arbeitsplatz, die auch in Wien weiter gelten. Mitarbeiter müssen geimpft, genesen oder getestet sein, im Fall von Tests gelten Antigen-Schnelltests einer befugten Stelle für 24 Stunden, PCR-Tests für 48 Stunden. Außerdem gilt am Arbeitsplatz generell FFP2-Pflicht, außer es gibt anderweitige Schutzmaßnahmen.
Reine Verkaufsstände öffnen mit Sonntag, 12. Dezember, Gastronomiestände dürfen für Take-away öffnen, bleiben aber dahingehend bis zum 19. Dezember eingeschränkt. Konsumiert werden darf nicht in einem Mindestabstand von 50 Metern zum Markt.
Thermen und Bäder dürfen am 12. Dezember öffnen, Besucher brauchen einen 2G-Nachweis. FFP2-Maske muss verpflichtend "beim Betreten sowie am Weg von/zu Nasszellen, Becken, Garderoben oder Ähnlichem" getragen werden.
Für Besucher von Alten- und Pflegeheimen gilt die schärfere 2G+-Regel, geimpft oder genesen plus aktueller, negativer Corona-Test. Für das Personal wiederum gilt 2,5G: geimpft, genesen oder ein negativer PCR-Test. Während der Arbeit muss Maske getragen werden, zwei Mal pro Woche muss getestet werden. In Spitälern gilt für Besucher ebenfalls 2G+, darüber hinaus ist die Zahl der Besucher auf einen pro Patient und pro Woche beschränkt, ab der 2. Woche Aufenthalt des Patienten. Ausnahmen gibt es bei Minderjährigen, Unterstützungsbedürftigen, Schwangeren, Härtefällen und in der Palliativbehandlung. Für das Spitalspersonal gelten dieselben Regeln wie für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen.