ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter fordert wiederholt die Abschaffung des Weisungsrechts in der derzeitigen Form. Außerdem will er die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften einschränken. Eine Gruppe von Spezialisten soll Vorschläge ausarbeiten.
ÖVP-Justizminister fordert wiederholt die Abschaffung des Weisungsrechts in der derzeitigen Form. Außerdem will er die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften einschränken. Eine Gruppe von Spezialisten soll Vorschläge ausarbeiten.
"Es bleibt dabei, dass eine gediegene Lösung erarbeitet werden muss, die von möglichst breitem Konsens getragen ist", so Brandstetter. Er werde in Kürze eine hochkarätige Expertenkommission zum Weisungsrecht einsetzen, die "ohne jegliche Vorgaben verfassungskonforme Alternativen erarbeiten" soll.
Sicher keine Schnellschüsse
Eine rasche Änderung hält der Minister aber nicht für möglich: "Dieses Thema eignet sich naturgemäss nicht für Schnellschüsse, dafür ist es zu wichtig und auch zu komplex." Die bekannten Lösungsvorschläge der SPÖ und der Grünen seien "eine von mehreren Varianten".
Weniger Berichtspflicht
"Höchst sinnvoll" wäre aus Brandstetters Sicht eine Einschränkung der Berichtspflicht etwa in der Form, wie es bei der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits der Fall ist. "Aber nicht deshalb, weil es dann weniger Gelegenheiten für strafbare Verletzungen des Amtsgeheimnisses durch 'undichte Stellen' gäbe, sondern vor allem deshalb, weil weniger Berichtspflicht Verfahrensbeschleunigung und automatisch auch weniger Weisungsrecht bedeutet, und das ist ganz in meinem Sinn."
Brandstetter will auf die Justizsprecher der anderen Parlamentsparteien zugehen. Er findet das Gesprächsklima schon bisher "überaus konstruktiv". Der Ressortchef braucht für seine Pläne eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.
Justizminister ohne Weisungsrecht
Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser und SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim haben bereits klare Vorstellungen. Beide Parteien treten seit langem dafür ein, das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizminister an einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt zu übertragen.
Staatsanwälte müssen in heiklen Fällen mit besonderem öffentlichen Interesse über Ermittlungsschritte und wichtige Verfahrensschritte (vor allem Einstellung oder Anklage) Bericht erstatten - bis hinauf zum Justizminister, der den Vorhabensbericht genehmigen oder ablehnen kann. Weisungsrecht und Berichtspflichten nähren nicht nur den Verdacht politischer Einflussnahme, sondern führen auch zu Zeitverzögerungen und undichten Stellen, was die Ermittlungen behindert.
Grüne Ideen
Die Grünen wollen den Bundesstaatsanwalt auf Vorschlag eines juristischen Rates mit qualifizierter Mehrheit vom Parlament wählen lassen, für eine einmalige Amtsdauer von acht Jahren, verantwortlich gegenüber dem Parlament (samt Anfragerecht und Auskunftspflicht über abgeschlossene Verfahren). Der Justizminister soll nur mehr bei Einstellung eines clamorosen Verfahrens die Fortführung beantragen können.
Rote Ideen
Das SPÖ-Modell sieht ebenfalls einen vom Parlament mit Zwei-Drittel- oder größerer Mehrheit gewählten Bundesstaatsanwalt vor, mit einer einmaligen Amtszeit von acht bis zehn Jahren, gegenüber dem Parlament verantwortlich und auskunftspflichtig - und absetzbar nur mit Ministerklage beim Verfassungsgerichtshofhof. Das Vorschlagsrecht würde ebenfalls bei hochrangigen Juristen - etwa den Höchstgerichtspräsidenten - und dem Hauptausschuss des Parlaments liegen.