Österreich

Neuer Verdacht gegen Wiener "Terror-Teenager"

Heute Redaktion
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Dem Verdächtigen Lorenz K. (17) wird vorgeworfen, einen Bombenanschlag auf den Wiener Westbahnhof geplant zu haben.
Dem Verdächtigen Lorenz K. (17) wird vorgeworfen, einen Bombenanschlag auf den Wiener Westbahnhof geplant zu haben.
Bild: Lisi Niesner, privat Montage

Wollte Lorenz K. (17) den Westbahnhof sprengen? Laut einem "Häf'n-Bruder" soll er wiederholt die Parole "Dschihad, Bruder" ausgegeben haben.

Lorenz K. soll einen blutigen Bombenanschlag auf den Wiener Westbahnhof geplant haben – daher nahm ihn die Cobra in einem aufsehenerregenden Anti-Terror-Einsatz im Jänner fest.

Er verdingt sich als Tischler

Seit knapp sechs Monaten sitzt der 17-Jährige nun in einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt und wartet auf seinen Prozess. Mittlerweile geht er in der Anstaltstischlerei einer Arbeit nach – ein täglicher Zeitvertreib, denn eine Anklageschrift wurde bis dato noch nicht „gezimmert". Ein Prozesstermin: nicht in Sicht. „Jetzt verschiebt sich wieder alles, da ein neuer Staatsanwalt in dem Fall ermittelt, der sich erst einarbeiten muss", sagt Anwalt Wolfgang Blaschitz.

"Dschihad, Bruder"

Die „Kronen Zeitung" berichtet jetzt von IS-Huldigungen des Verdächtigen. Ein „Häf'n-Bruder" von Lorenz K. packt aus, schildert, dass der 17-Jährige seit Jahren mit Anschlägen geprahlt habe. Volkan G.: „Er wiederholte immer den Satz ‚Dschihad, Bruder' und schwärmte für Syrien-Heimkehrer Oliver N."

Ermittlungen nun in Deutschland

Dass Lorenz K. mit diesem vor Jahren in Gerasdorf einsaß, bestreitet Anwalt Blaschitz: „Unsinn!" Dafür wird nun in Deutschland ermittelt. Lorenz K. soll dort einen Buben (12) via WhatApp zu einem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt angestiftet haben. Dass er wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe rechnen muss, ist dem 17-Jährigen laut Anwalt Blaschitz bewusst. Doch der stellt klar: "Mein Mandant ist sicher nicht der Staatsfeind, als den man ihn hinstellt. Er hat keinen Anschlag geplant."

Für Lorenz K. gilt die Unschuldsvermutung.