Ab sofort können Wiener und Wienerinnen um die Wohnbeihilfe 2024 ansuchen. Auch bei der Mietbeihilfe wurden die Leistungen zuletzt deutlich aufgestockt. "Wir lassen in Wien niemanden alleine", so Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ).
Das Budget der Wohnbeihilfe wurde von rund 60 Millionen Euro auf rund 151 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Im neuen Berechnungsmodell wird die Bruttomiete – maximal 8,67 Euro pro Quadratmeter, statt wie bisher nur die Nettomiete in Höhe des Richtwerts – als Berechnungsgrundlage herangezogen, das heißt zusätzlich wird eine Betriebskostenpauschale miteingerechnet.
Außerdem wird die Einkommensgrenze angehoben und Sonderzahlungen wie das 13. und 14. Gehalt bleiben zukünftig unberücksichtigt.
Die Wohnbeihilfe kann ab sofort online beantragt werden.
Durch eine verwaltungsrechtliche Trennung können alle Mindestpensionisten, die bisher bei der MA 40 Mietbeihilfe beantragen mussten – siehe weiter unten –, ebenfalls bei der MA 50 die Wohnbeihilfe beantragen.
Für die Mietbeihilfe ist kein Antrag notwendig. Dies passiert grundsätzlich automatisch gemeinsam mit dem Antrag zur Mindestsicherung. Wer bereits Mindestsicherung bezieht, bekommt einfach einen neuen Bescheid mit der neuen Berechnung und – höheren Beträgen.
Die Anfang Februar im Wiener Landtag mit den Stimmen von SPÖ, Neos, ÖVP und Grünen beschlossene Neuerung ermöglicht jenen Personen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation bisher knapp über den Mietbeihilfenobergrenzen, eine zusätzliche Unterstützung zu erhalten.
Die Anhebung der Obergrenzen bedeutet sowohl eine Ausweitung des Bezieherkreises, als auch eine höhere Unterstützung für bestehende Beziehende, sofern die Wohnkosten nicht bereits gedeckt sind. Darüber hinaus wird es möglich, Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern stärker zu unterstützen als andere Haushaltskonstellation.
Eine alleinstehende Person in der Mindestsicherung mit einer monatlichen Miete von 500 Euro hat bei der bisherigen Mietbeihilfe 143,02 Euro pro Monat erhalten und wird künftig bis zu 211,04 Euro erhalten. Das entspricht einer Steigerung von bis zu 48 Prozent.
Eine alleinerziehende Person in der Mindestsicherung mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 650 Euro künftig statt 163,95 Euro pro Monat 361,04 Euro Mietbeihilfe – eine Steigerung von rund 120 Prozent, rechnet die Stadt Wien vor.
"Unser sozialpolitisches Ziel in Wien ist klar: Alle Wiener*innen müssen immer in der Lage sein, ihre Wohnungen bezahlen zu können, ohne ständig von Existenzängsten belastet zu sein. Unser erklärtes Ziel ist es auch, die Kinderarmut in unserer Stadt zu bekämpfen. Mit der neuen Mietbeihilfe leisten wir einen sehr großen Beitrag dafür", so Sozialstadtrat Peter Hacker.