Österreich

Neues Baurecht erleichtert Balkon-Bau in Wien

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Lediglich 20 Prozent aller Wohnungen in Wien sind derzeit mit Balkonen ausgestattet, die meisten in Neubauten in den Randbezirken. Innerstädtische Wohnungen mit Balkon sind selten und teuer. Das soll sich nun mit der neuen Wiener Bauordnung ab 2014 ändern.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf der Novelle der Bauordnung sollen ältere Wohnungen nachgerüstet werden können. Das war zwar bisher auch schon möglich, aber mit erheblichen, oft nicht erfüllbaren Auflagen verbunden.

Bisher war es erlaubt, Balkone auf höchstens einem Drittel der Fassade zu installieren, dies wird auf rund die Hälfte der Fassade erhöht. Weiters dürfen künftig Balkone auch über Verkehrsflächen wie Gehsteigen errichtet werden, was bisher verboten war. Laut „Presse“ müssen die Balkone nur dagegen abgesichert sein, dass Flüssigkeiten von oben auf den darunter liegenden Gehsteig tropfen. In jedem Fall müssen auch weiterhin die anderen Wohnungseigentümer mit den Balkonen einverstanden sein.
Mit der neuen Bauordnung will die Stadt Wien die hohen Bau- und Wohnkosten eindämmen. So wird eine eigene Widmungskategorie zum „förderbaren Wohnbau“ eingerichtet, die sich gegen die steigenden Grundstückskosten richtet. Zudem können Widmungen laut Entwurf der Novelle in Zukunft auch befristet vorgenommen werden.
Weitere Punkte des Entwurfs sehen unter anderem die Erleichterung von Dachgeschoßausbauten oder Mindestraumhöhen in Erdgeschoßen vor. Verpflichtende Kfz-Stellplätze soll es nur mehr bei Wohnungen ab 100 Quadratmeter Nutzfläche geben.