Österreich

Neues Fahrverbot: „Trick, um Apo öffnen zu dürfen"

Um einer Ärztin die Hausapotheke zu ermöglichen, soll es zur Umwidmung einer Straße mit Durchfahrtsverbot gekommen sein.

Heute Redaktion
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Mit den nun zwei Kilometern Umweg wird der Gebietsschutz eingehalten, die Hausapotheke darf eröffnet werden. "Ein Schildbürgerstreich! Der wirkliche Skandal ist, mit welcher Unverfrorenheit unser Rechtsstaat hier, für jeden ersichtlich, ausgetrickst werden soll", zeigt sich Peter Gonda, Präsident der Apothekerkammer NÖ, im „Heute"-Gespräch verärgert.

Am Ortsrand von Biberbach (Bezirk Amstetten) will eine Ärztin ihre neue Praxis inklusive Hausapotheke eröffnen. Das Problem: Im Umkreis von sechs Kilometern befindet sich bereits eine öffentliche Apotheke, womit der Gebietsschutz nicht eingehalten werden würde.

Gonda: "Entfernung künstlich geschaffen"

Die Lösung: Der Bürgermeister erlässt eine Verordnung, widmet eine rund 100 Meter lange Gemeindestraße zu einer Wohnstraße mit Durchfahrtsverbot um. Es muss nun eine rund zwei Kilometer lange Ausweichstrecke gefahren werden, die länger als sechs Kilometer ist – die Hausapotheke ist somit rechtlich gedeckt.

„Eine Wohnstraße, wo fast keiner wohnt. Hier geht es ganz klar um die Umgehung eines Gesetzes", so Gonda. „Es gibt ein paar Schmähs, aber dass man versucht, über eine verkehrstechnische Maßnahme eine Entfernung künstlich zu schaffen, ist neu."

Bürgermeister verteidigt Maßnahme

Bürgermeister Friedrich Hinterleitner (VP) verteidigt die Verordnung: „Die Hausapotheke war nur ein Nebeneffekt und nicht der Grund für die Umwidmung. Bei einer Siedlung mit rund 20 Häusern ist eine Wohnstraße gerechtfertigt. Wir haben hier auch den Friedhof und den Sportplatz. Und in dem Bereich sind zuletzt auch noch zwei Hektar Baugründe aufgeschlossen worden."

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