Österreich

Neues Gesetz: Wien benötigt mehr Sanitäter

Die Rettungsorganisationen brauchen mehr Personal. Das bewirkt eine am ersten April in Kraft getretene Gesetzesnovelle.

Heute Redaktion
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Eine mit Anfang des Monats in Kraft getretene Novelle des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes sieht vor, dass mehr Patienten beim Transport von einem Sanitäter begleitet werden müssen. Das bedeutet gleichzeitig, dass deutlich mehr Sanitäter benötigt werden.

Bisher waren die Transporte eher ungenau geregelt: Beispielsweise wurden Menschen, die nicht gehfähig waren, häufig nicht von Rettungsdiensten, sondern von anderen Organisationen wie Fahrtendiensten transportiert. Mit der Gesetzesänderung muss zukünftig jedoch ein nicht gehfähiger Patient von einem Sanitäter begleitet werden.

Umfassende Ausbildung

"Wir brauchen laufend neue Rettungssanitäter", sagt Alexander Lang vom Wiener Roten Kreuz. Die Transporte kämen also wieder zurück. In unmittelbarer Folge reagieren bereits viele Organisationen und bieten eine Ausbildung zum qualifizierten Rettungssanitäter an, die innerhalb von 30 Monaten abgeschlossen werden muss.

Eine umfassende Schulung ist dabei sehr wichtig - die Ausbildung umfasst insgesamt 300 Stunden. Davon kommen die Auszubildenden auf 140 Stunden Theorie und 160 Stunden Praxis, innerhalb derer sie im Krankentransportfahrzeug mitfahren. Zu erlernen ist sowohl die Bedienung medizinischer Geräte, als auch der richtige Umgang mit Patienten, erklärt Lang: "Der Rettungssanitäter ist dazu ausgebildet, Patienten zu heben, zu tragen und zu betreuen, aber auch für die notwendige Hygiene."

Auch die Ortskunde, die nicht nur die Straßen Wiens, sondern auch die Spitäler umfasst, sei besonders wichtig: "Man muss sich in den Spitälern zurecht finden, muss die entsprechenden Abteilungen in den Krankenhäusern finden können."

Gesetz bringt Klarheit

Das Gesetz setze Standards für Behandlung von Verletzten, Verunfallten und Kranken. Ebenso durch das Gesetz geregelt ist der Transport an sich. Vor der Novelle war es jedoch allgemeiner ausgelegt - nun ist es detaillierter, vor allem in der Frage "wann ein Patient einen Krankenwagen braucht und dementsprechend mit einem Krankenwagen und Sanitäter zu transportieren ist und wann das durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mietwagen, Taxiunternehmen erfolgen kann", sagt Lang.

Bis vor der Novelle sei es, so das Rote Kreuz, häufig zu Transporten mit unausgebildetem Personal gekommen. Dazu waren ebenfalls oft Fahrzeuge im Einsatz, die nicht der Norm entsprachen. Die geschehene Klarstellung sieht Lang daher als notwendig an. Sie verschaffe Deutlichkeit darüber, dass es Krankentransportdienst- und Sanitätersache sei, wenn ein Patient Hilfe braucht, getragen werden muss, oder nicht gehfähig ist.

Private Anbieter sind über die Novelle freilich wenig erfreut. Sie sehen das Gesetz kritisch und müssen aufgrund von "Krankentransport neu" zahlreiche Mitarbeiter kündigen. Die Rettungsorganisationen können sich künftig jedoch über mehr Transporte freuen.

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