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GIS-Urteil – du musst auch für Streaming ohne TV zahlen

GIS-Knaller beim Verfassungsgesichtshof: Der VfGH hat entschieden, dass das Gratis-Streaming von ORF-Programmen im Netz verfassungswidrig ist.

Rene Findenig
Die Webseite des Gebühren Info Service (GIS) aufgenommen am Donnerstag, 21. März 2019
Die Webseite des Gebühren Info Service (GIS) aufgenommen am Donnerstag, 21. März 2019
HARALD SCHNEIDER / APA / picturedesk.com

Das ORF-Streaming im Internet soll künftig etwas kosten. Das geht aus einem neuen Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hervor, welches besagt: "Es verstößt gegen das Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk), dass Personen, die Programme des ORF ausschließlich über Internet hören oder sehen, kein Programmentgelt bezahlen müssen." Der VfGH hat deswegen einige Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Eine Neuregelung des GIS-Gesetzes müsse es damit spätestens ab 1. Jänner 2024 geben.

Die von der GIS (bedeutet Gebühren Info Service GmbH) aktuell eingehobenen Beträge für TV und Radio umfassen das Programmentgelt für den ORF sowie Gebühren und Abgaben für Bund und Länder. "Wer keine Rundfunkempfangseinrichtung (Radio- oder TV-Gerät) besitzt, muss – laut Rundfunkgebührengesetz – derzeit keine Rundfunkgebühren und – laut ORF-Gesetz – damit auch kein Programmentgelt bezahlen", so der VfGH. "Jene Bestimmungen im ORF-Gesetz, die das Programmentgelt an die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren koppeln, sind jedoch, so der VfGH, verfassungswidrig."

VfGH sagt: Während TV-Seher und Radio-Hörer zahlen müssen, dürfen Internet-Streamer nicht kostenlos ORF-Programme nutzen.

Verwiesen wird dahingehend vom Gerichtshof auf das Bundesverfassungsgesetz Rundfunk. "Eine Finanzierung über Programmentgelt hat einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichernden Aspekt. Bei einer solchen Finanzierung ist es wesentlich, dass grundsätzlich alle, die über Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilhaben können, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen werden und nicht eine wesentliche Gruppe – jene Personen, die ORF-Programme über das Internet empfangen – ausgenommen wird", so der VfGH. Heißt in Kurzform: Es ist verfassungswidrig, dass TV-Seher und Radio-Hörer GIS zahlen, Internet-Streamer aber nicht.

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    Zahlschein für Gis-Gebühr
    Zahlschein für Gis-Gebühr
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    "Geht der Gesetzgeber in Wahrnehmung seiner Finanzierungsverantwortung für den ORF von einer Finanzierung über ein Programmentgelt aus, dann darf er im Hinblick auf die Vorgaben des BVG Rundfunk nicht ein für die Rundfunkordnung insgesamt wesentliches Nutzungsverhalten von dieser Finanzierungspflicht ausnehmen", stellt der VfGH fest. Als Begründung nennt der Gerichtshof, dass ansonsten die "Finanzierungslast maßgeblich ungleich" verteilt werde – bei einer "grundsätzlich vergleichbaren Möglichkeit, über Rundfunk am öffentlichen Diskurs teilzuhaben". "Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft. Bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, eine Neuregelung zu treffen", so der VfGH.

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