Politik

Street-Racern drohen nun drakonische Strafen

Am Mittwoch wird das "Raser-Paket" von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (G.) vorgelegt. Illegale Straßenrennen werden nun ein eigenes Delikt.

Michael Rauhofer-Redl
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Teilnehmern von illegalen Straßenrennen wird nun der Kampf angesagt. Symbolbild.
Teilnehmern von illegalen Straßenrennen wird nun der Kampf angesagt. Symbolbild.
Getty Images/iStockphoto

Um mehr Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten zu können, legt Leonore Gewessler (Grüne) am Mittwoch im Ministerrat ihr sogenanntes "Raser-Paket" vor. Ein Schwerpunkt des Gesetzesvorlage sieht die Schaffung eines neuen Delikts vor. Denn illegale Straßenrennen sollen nun als eigener Verstoß definiert werden. 

Raser gefährden Menschenleben

Die Vorlage sieht außerdem vor, "weiter an der verfassungskonformen Umsetzung der Beschlagnahme des Fahrzeugs bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern" zu arbeiten. "Wir haben in Österreich ein Problem mit extremen Rasern. Das sind einige, wenige unbelehrbare Wiederholungstäter, die mit ihrem Verhalten Menschenleben gefährden. Mit 110 in der 30er-Zone, mit 250 auf der Autobahn wird das Auto zur Waffe. Hier gibt es künftig deutlich härtere Strafen und Konsequenzen", kündigt die Grün-Politikerin an.  

Den Rasern soll mit extrem hohen Strafen der Kampf angesagt werden. Das Paket soll neben der massiven Erhöhung des Strafrahmens auf 5.000 Euro auch eine Verdoppelung der Mindestentzugsdauer und die Einführung von "Beteiligung an illegalen Straßenrennen" als besonders gefährliches Delikt in der Straßenverkehrsordnung mit sich bringen. 

Die Verschärfungen im Detail

Diese Maßnahmen sollen nun im Detail kommen. 

► Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro bei stark überhöhter Geschwindigkeit.
► Verdopplung der Mindestentzugsdauer des Führerscheins bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h auf ein Monat.
► Ebenfalls Verdopplung bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall auf drei Monate.
► Ab 80/90 km/h-Überschreitung gilt das Vergehen als unter besonders gefährlichen Verhältnissen (sechs Monate Führerscheinentzug und Nachschulung).
► Verdopplung des Beobachtungszeitraums für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen auf vier Jahre.
► Illegale Straßenrennen werden in der StVO ausdrücklich als "besonders gefährliche Verhältnisse" bzw. besondere. Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft.
► Nicht nur die unmittelbare Teilnahme, sondern auch Beteiligung in Form von Unterstützung als Lenker eines anderen Fahrzeuges zum Abschirmen der eigentlichen Teilnehmer fällt unter diese Regelung und wird damit gleich sanktioniert.
► Sanktion: sechs Monate Entziehung der Lenkberechtigung, spätestens im Wiederholungsfall eine verkehrspsychologische Untersuchung.

Clubs fordern noch strengere Regeln

Verkehrsministerin Gewessler kündigte zudem an, die Beschlagnahme der Fahrzeuge bei rücksichtslosen Wiederholungstätern noch in diesem Jahr umzusetzen. Die im Vorjahr angekündigten Senkungen der Grenzwerte für Führerscheinabnahmen um zehn km/h ebenso wie Rasen als Vormerkdelikt kommen hingegen nicht.

Bei der Vorstellung der Verschärfung der Maßnahmen im März begrüßten der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) diese, forderten aber sogar weitreichendere Maßnahmen. KFV-Direktor Othmar Thann sprach gar nur von einem "Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit", das Leben koste. Auch laut VCÖ müssen weitere Schritte folgen 

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