Österreich
Neues Tierhaltegesetz tritt heute in Kraft
Nach hitzigen Debatten und einigen Anlaufschwierigkeiten wurde die Novelle zum Tierhaltegesetz im November im Wiener Landtag beschlossen. Seit heute ist es gültig.
Die umstrittene Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz tritt heute in Kraft. Ab sofort gelten für die Haltung von (Listen-)Hunden in der Stadt neue Regeln. Dazu zählt etwa die Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde und die verpflichtende (einmalige) Wiederholung der Hundeführschein-Prüfung für deren Halter.
"Mir geht es um den Schutz der Wiener Bevölkerung und vor allem der Kinder in dieser Stadt. Nach dem tragischen Vorfall im September, bei dem ein Kleinkind von einem Rottweiler getötet wurde, haben wir mit der Wiener Polizei sehr rasch ein Sicherheitspaket erarbeitet, dazu zählt die generelle Maulkorbpflicht für sogenannte Kampfhunde im öffentlichen Raum. Ich bin froh, dass das breit diskutierte Gesetz nun in Kraft tritt, denn so einen schrecklichen Vorfall darf es in unserer Stadt nie wieder geben", erklärt dazu Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ).
Maulkorb- und Leinenpflicht und Alkoholverbot:
- Für die rund 3.300 Listenhunde in Wien (insgesamt sind 55.000 Hunde in Wien gemeldet) gilt eine Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum.
- In umzäunten Hundezonen dürfen sich Listenhunde ohne Maulkorb bewegen, in Hundeauslaufzonen mit Maulkorb, aber ohne Leine.
- Für Halter von Listenhunden gilt eine 0,5 Promille-Alkohol-Grenze, wenn sie den Hund auf der Straße führen.
Das ändert sich beim verpflichtenden Hundeführschein
Auch beim verpflichtenden Hundeführschein, der in Wien seit 2010 gilt, gibt es Veränderungen.
- Künftig müssen Listenhundehalter zwei Jahre nach der Prüfung erneut antreten, da das Tier dann ausgewachsen ist.
- Hundeführscheinprüfer können schon davor Wiederholungsprüfungen, Trainingseinheiten und Schulungen anordnen, wenn sie merken, dass der Halter sein Tier nicht in Griff hat.
- Unabhängig von der Hunderasse wird bei bissigen Hunden ein behördlicher Hundeführschein vorgeschrieben.
- Vor Antritt zur Prüfung ist die Absolvierung einer 10stündigen Trainingseinheit bei einem tierschutzqualifiziertem Hundetrainer vorzuweisen.
Ab 1. Juli Sachkundenachweis für Nicht-Listenhunde
Neu ist auch, dass ab 1. Juli die Halter von Nicht-Listenhunden bei der Neuanschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis erlangen müssen. In anderen Bundesländern wie der Steiermark oder Oberösterreich ist das schon länger üblich. In einem Kurs erfahren neue Hundehalter alles, was für die Haltung ihres Vierbeiners wichtig ist – das reicht von den gesetzlichen Bestimmungen über die Gefahren des Welpenhandels bis hin zur richtigen Pflege des Tieres.
"Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, wie sinnvoll so ein Kurs vor Anschaffung eines Tieres ist. Er fördert sicher das bessere Miteinander von Mensch und Hund in der Stadt", so Sima.
Präventivmaßnahmen und "Schulstunden" mit Hund
In Wien gebe es für Hundehalter ein breites Angebot an Hundezonen und Hundeauslaufzonen, betont Sima. Konkret seien es aktuell 194 Hundeausläufe und Hundezonen mit rund 1,3 Mio. m2, die den Vierbeinern zur Verfügung stehen.
Damit Hundehalter mit ihrem Vierbeiner Alltagssituationen gut meistern können und als Team noch besser zusammenwachsen, bietet die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) seit vielen Jahren den freiwilligen Hundeführschein an. Wer die Prüfung erfolgreich absolviert hat, bekommt die Hundeabgabe (72 Euro) für ein Jahr erstattet.
Die Stadt Wien setzt schon ab dem Kindesalter auf Bewusstseinsbildung in Sachen Tiere. So unterstützt die Stadt etwa "Schulstunden der besonderen Art" im Zuge der Umweltbildung, im Rahmen von "Sicherheitspädagogische Tagen" in den Volksschulen.
Auch in den Kindergärten gibt es Aufklärung zur "Sprache" der Hunde. Die Kinder lernen bei beiden Modellen richtiges Verhalten gegenüber Hunden, alles über die Vermeidung von Gefahren- und Konfliktsituationen und respektvollen und sicheren Umgang mit Hunden. (lok)