Politik

Neues Weisungsrecht fällt bei Juristen durch

Heute Redaktion
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Das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten bleibt bestehen. Das ist das Ergebnis einer Expertengruppe im Auftrag von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter. Österreichs Juristen sind davon nicht begeistert.

Das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber den Staatsanwälten bleibt bestehen. Das ist das Ergebnis einer im Auftrag von ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter. Österreichs Juristen sind davon nicht begeistert.

Geplant ist ein dreiköpfiger, gesetzlich verankerter, weisungsfreier Weisenrat. Er soll dem Minister Empfehlungen geben in clamorösen Fällen, in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse, wenn er selbst befangen ist oder der Minister das aus anderem Grund wünscht.

Die Empfehlung wird nicht veröffentlicht, bleibt aber im Akt, wenn ihr der Ressortchef nicht folgt. Damit ist sie im jährlichen Bericht an das Parlament enthalten, die parlamentarische Kontrolle also gegeben.

Chef des Weisenrats soll der Leiter der Generalprokuratur sein, dazu sucht er sich zwei "Externe": Nicht aktive Juristen mit langer Berufserfahrung, wie Richter in Rente, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte. Die drei Höchstgerichtspräsidenten sollen mit den beiden Kandidaten einverstanden sein, danach wird der Weisenrat vom Bundespräsidenten für fünf Jahre ernannt. Die Reform des Weisungsrechst soll mit Jahresanfang 2016 in Kraft treten.

Unzufrieden wegen Missbrauchsverdacht

Nicht gerade glücklich sind die Standesvertreter über die Ministerpläne. Richterpräsident Werner Zinkl findet die Lösung "halbherzig". Justizgewerkschafter Christian Haider sieht "keinen großen Wurf". Und Rechtsanwältepräsident Rupert Wolff stößt sich an der Ministeriumsnähe. Richter und Staatsanwälte wollen seit Jahren, dass ein Bundesstaatsanwalt (oberster Staatsanwalt) das Weisungsrecht vom Minister übernimmt und sich dieser selbst nicht mehr einschalten kann. Damit wäre jeder Missbrauchsverdacht vom Tisch.

Die SPÖ hätte zwar ebenfalls lieber einen Bundesstaatsanwalt gehabt, kann aber auch mit der aktuellen Vorlage des Weisenrats leben. Vor allem über seine Zusammensetzung wollen die Sozialdemokraten aber noch verhandeln.

Die Grünen sind mit dem Vorschlag der Expertengruppe auch nicht zufrieden. Ihrer Ansicht nach ändert sich damit de facto gar nichts. Sie pochen seit Jahren auf die Abschaffung des Weisungsrechts.