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Neuestes iPhone irrtümlich um 9 Euro verkauft

Ein Angebot, bei dem man einfach zuschlagen musste: Ein iPhone 12 Pro für neun Euro. Ein Leser kaufte sich gleich vier, doch es war schnell vorbei.

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    Ein News-Scout hat in der Nacht auf Montag günstige iPhones gefunden.
    Ein News-Scout hat in der Nacht auf Montag günstige iPhones gefunden.
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    Das Angebot klingt fast zu gut, um echt zu sein: "Microspot.ch verkauft iPhone-Modelle für zehn bis 20 Franken (umgerechnet etwa neun bis 19 Euro, Anmerkung). Es sind verschiedene Handys der iPhone 11 und 12 Pro Serie", schreibt ein Leser, der anonym bleiben will. So wurde etwa ein iPhone 12 Pro für neun Franken verkauft. Ein 12 Pro Max mit 256 GB Speicherplatz wurde für 19 Euro beim Online-Händler angeboten. Ein iPhone 11 war für 46 Euro im Shop gelistet.

    "Ich kann mir vorstellen, dass da gleich einige Leute zugeschlagen haben. Das Angebot habe ich mitten in der Nacht so gegen 1.30 Uhr entdeckt", sagt der Leser, der selbst ein iPhone 11 Pro Max nutzt. "Ich habe mir gleich vier Smartphones bestellt. Der Betrag wurde abgebucht und eine Bestellbestätigung habe ich per Mail erhalten", schreibt der Leser weiter. Er wisse allerdings nicht, ob es sich um einen Fehler oder doch um eine spezielle Promotion des Händlers handle.

    "Umgehend korrigiert"

    Hat der Leser hier also ein echtes Schnäppchen gemacht und ein Smartphone, das bei anderen Händlern 1.000 Euro oder gerne auch mal mehr kostet, für läppische 19 Euro gekauft? Nein, wie Microspot.ch erklärt: "Gewisse Handys auf Microspot.ch wurden mit einer enormen Preisreduktion angeboten. Bei der Erfassung von Preisen im System ist ein Fehler passiert", erklärt Alexandra Friedli, Mediensprecherin von Microspot.ch.

    Man habe diesen Fehler umgehend korrigiert, sobald man ihn bemerkt habe. "Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden über den offensichtlichen Preisirrtum informiert. Die entsprechenden Bestellungen werden storniert und nicht an die Kundinnen und Kunden ausgeliefert", heißt es weiter. Man entschuldige sich bei den betroffenen Kundinnen und Kunden für die Umstände.

    Käufer bekommen ihr Gerät nicht

    Der Leser hat in diesem Fall kein Anrecht, die Ware zu dem angezeigten Preis zu erhalten. Der Händler kann sich auf einen Erklärungsirrtum berufen. "Es reicht ein zehnfach höherer Verkaufspreis als irrtümlich angeschrieben, damit ein wesentlicher Irrtum nach Art. 23 f. Obligationenrecht vorliegt", sagt Lucien Jucker, Jurist bei der Stiftung für Konsumentenschutz. Hier gehe es sogar um einen fünfzig- bis hundertmal so hohen Verkaufspreis wie fälschlicherweise angeschrieben. Anrecht habe der Kunde aber auf die Rückerstattung des bereits bezahlten Kaufpreises.

    Für den Leser ist das verständlich und nicht weiter tragisch. Er nimmt das Ganze mit einer Prise Humor. "Wenigstens kann ich nun von mir behaupten, dass ich mal ein iPhone für neun Euro gekauft habe", sagt er.

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