Österreich

Neun Jahre Haft für brutalen Sextäter

Heute Redaktion
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Bild: keine Quellenangabe

Am Dienstag wurde ein 22-Jähriger am Wiener Straflandesgericht wegen einer brutalen Vergewaltigung in Liesing zu neun Jahren Haft und der Zahlung von 4500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er hat im vergangenen November eine 18-Jährige niedergeschlagen, bewusstlos gewürgt und missbraucht. Während sich der mutmaßliche Täter wegen einer schweren Alkoholisierung an nichts erinnern will, traut sich die junge Frau aufgrund des Geschehens nicht mehr alleine auf die Straße.

Die 18-Jährige war in der Nacht auf den 24. November 2013 auf dem Nachhauseweg in Wien-Liesing von hinten gepackt, zu Boden geworfen, mit einem stumpfen Gegenstand geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden. Nachdem sich der Täter an ihr vergangen hatte, dürfte er dem im Gesichts- und Kopfbereich schwer verletzten Opfer auch noch die Brieftasche und das Mobiltelefon abgenommen haben.

Der Schöffensenat hatte bei der Strafbemessung eine vorangegangene, noch nicht rechtskräftige Verurteilung - fünf Monate für den Diebstahl einer Playstation - zu berücksichtigen und eine Gesamtstrafe zu verhängen. Die missbrauchte junge Frau - sie traut sich seit dem Vorfall im Dunkeln nicht mehr allein auf die Straße - bekam Schadenersatz und Schmerzensgeld in der Höhe von 4.500 Euro zugesprochen. Der 22-Jährige akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

"Bin teilschuldig"

Spuren an der Kleidung des Opfers überführten schließlich einen 22-jährigen Beschäftigungslosen. Der schmächtige, klein gewachsene Mann verzichtete auf Ausreden: "Ich bin teilschuldig. Ich weiß nicht, wie es dazu gekommen ist. Ich kann mich nicht daran erinnern. Aber meine DNA wurde gefunden. Es ist wohl so oder so passiert".

Er erklärte, er wäre vor dem ihm angelasteten Verbrechen mit Freunden in der Innenstadt unterwegs gewesen und hätte dabei vier bis fünf Bier, zehn bis 20 Tequila und eine Flasche Cognac getrunken. Das wirft Zweifel auf - die behauptete Trinkmenge hätte eine Alkoholisierung von mehr als sechs Promille zur Folge gehabt.

Er wisse nicht mehr, was nach der letzten Flasche passiert sei und wie er in den 23. Bezirk gelangt war: "Ab der Cognac-Flasche ist blank bei mir." Als man ihn festnahm und mit den Fotos der malträtierten jungen Frau konfrontierte, "habe ich zu zittern begonnen und bin kreideweiß geworden." Gewalt entspreche nämlich nicht seiner Persönlichkeit, versicherte der Angeklagte.

Psychiater ließ auf sich warten

Die Verhandlung verzögerte sich, weil der vom Gericht zum Sachverständigen bestellte Psychiater zeitgleich auf zwei Hochzeiten tanzte: Er hatte in einem anderen, im Grauen Haus laufenden Prozess ebenfalls die gutachterliche Tätigkeit übernommen. Richterin Martina Hahn rief den Psychiater schließlich zweimal auf seinem Mobiltelefon an. Als sich nichts tat, wandte sich Hahn telefonisch an die ältere Kollegin, in deren Verhandlung der Gutachter saß, und bettelte darum, diese möge ihr doch den Psychiater vorbeischicken.

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