Österreich
Neun Jahre Haft für pädophilen Folterer im 10.
Ein 46-Jähriger und sein 15-jähriger Komplize, der gleichzeitig auch sein Opfer war, stehen in Wien vor Gericht. Vorgeworfen wird ihnen, mehrere Buben brutalst sexuell gefoltert und vergewaltigt zu haben. Das Hauptopfer war anfangs erst sechs Jahre alt.
Das Hauptopfer war anfangs erst sechs Jahre alt.
Der Wiener wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Sein 15-jähriger Komplize, selbst Opfer des Haupttäters, muss für acht Monate hinter Gitter. Beide sollen sich über viele Monate in einem Gemeindebau in Favoriten an drei minderjährigen Buben - auf teils überaus brutale Weise - vergangen haben.
Täter haften für psychische Schäden bei Opfern
Während dem 46-Jährigen laut Richterin Beate Matschnig lediglich sein Geständnis die Höchststrafe von zehn Jahren erspart hat, soll der 15-Jährige nach Verbüßung seiner Haft in einer Wohngemeinschaft leben, eine Therapie erhalten und Bewährungshilfe bekommen. Beide Täter haften für künftige psychische Schäden ihrer Opfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vom netten Nachbarn zum pädophilen Folterer
Als im Jahr 2008 eine junge, alleinerziehende Mutter mit ihrem damals sechsjährigen Buben in die Wohnung eines Gemeindebaus in Wien-Favoriten gezogen ist, konnte sie nicht einmal ansatzweise erahnen, was dem Kleinen in den kommenden Jahren widerfahren sollte. Gemeinsam mit zwei anderen Buben soll das Kind den sexuellen Abartigkeiten eines 46-jährigen Mannes ausgeliefert gewesen sein, der zunächst lediglich der nette Nachbar war, in dem der Bub eine Vaterfigur sah, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage beschrieb.
"Vaterfigur" begann sexuelle Übergriffe
Bereits 2010 soll es zu ersten Übergriffen gekommen sein. Der 46-Jährige soll sich dem Buben systematisch genähert haben und auch schon versucht haben, sich an ihm zu vergehen. Bald gesellte sich der damals 13-jährige Zweiangeklagte dazu, der dem 46-Jährigen bei den Ausziehspielchen behilflich gewesen sein soll - mit zwei weiteren kleinen Buben im Schlepptau. Die Stimmung sei anfangs recht ausgelassen gewesen, der 46-Jährige gab seinen Gästen Schnaps zu trinken, zeigte ihnen Pornofilme und ließ sie Wasserpfeife rauchen.
Brutale Strafen weil die Kinder die Täter ärgerten
Dann begannen die "Kartenspiele", bei denen "zufällig" immer einer der Buben den Kürzeren zog und anschließend diverse sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen musste. Offenbar dürften sich die beiden nun Angeklagten zudem provoziert gefühlt haben ("Sie haben uns geärgert"), weshalb sie sich diverse Strafen ausdachten. Und da ließen sie dann ihrer Brutalität freien Lauf.
Sexuelle Folter mit Saugglocken und Schraubenziehern
Den kleinen Kindern wurden laut Anklage zum Teil Stiele von Saugglocken und Schraubenzieher derart weit in den After eingeführt worden, dass sie vor Schmerzen brüllten und über mehrere Tage hinweg kaum gehen konnten. Zusätzlich drohte man den Opfern, ihnen mit Scheren die Genitalien abzuschneiden.
2. Täter hatte Angst vor 46-jährigem Pädophilen
Im Zeugenstand gab sich der 46-Jährige kleinlaut und sein Komplize schuldbewusst. Während der heute 15-Jährige angab, eigentlich nur deshalb mitgemacht zu haben, weil er Angst vor dem Älteren gehabt hätte, beteuerte der 46-Jährige immer wieder, es täte ihm leid, was passiert sei: "Ich weiß nicht, was mir da eingefallen ist." Von seinen pädophilen Neigungen habe er schon länger gewusst, außerdem wäre er im Tatzeitraum in Therapie gewesen.
Einweisung als abnormer Rechtsbrecher beantragt
Ein Gutachten attestierte dem 46-Jährigen sowohl Pädophilie als auch eine Persönlichkeitsstörung, weshalb die Staatsanwaltschaft auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte. Dass die Vorfälle beim Hauptopfer keine Spuren hinterlassen habe, sei, wie Richterin Beate Matschnig betonte, "ein Glück". Die Spätfolgen wären jedoch derzeit nicht absehbar.
APA/red.