Österreich
Neun Jahre Haft für Raub, bei dem Opfer starb
Wegen schweren Raubes mit Todesfolge und sechs weiteren Überfällen hatte sich am Mittwoch ein 20-jähriger Bursch im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Er raubte am 4. Dezember 2012 einen 51-Jährigen mit derartiger Brutalität aus, dass dieser an den Folgen einer Kopfverletzung starb. Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig", wurde aber von einem DNA-Gutachten belastet und zu neun Jahren Haft verurteilt.
Wegen schweren Raubes mit Todesfolge und sechs weiteren Überfällen hatte sich am Mittwoch ein 20-jähriger Bursch im Wiener Straflandesgericht zu verantworten. Er raubte am 4. Dezember 2012 einen 51-Jährigen mit derartiger Brutalität aus, dass dieser an den Folgen einer Kopfverletzung starb. Der Angeklagte bekannte sich "nicht schuldig", wurde aber von einem DNA-Gutachten belastet und zu neun Jahren Haft verurteilt.
Peter K. befand sich auf dem Weg zu seiner Arbeit, als er Opfer des äußerst gewalttätigen Räubers wurde, der ihm die Brieftasche und ein Mobiltelefon abnahm. Wie Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp in seinem Gutachten darlegte, verpasste der Täter dem 51-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht, worauf der im Otto-Wagner-Spital als Arbeiter beschäftigte Mann zu Boden stürzte. Dabei erlitt Peter K. einen Schädelbruch mit Einblutungen ins Gehirn.
Die Schwere dieser Verletzung war dem Mann entweder nicht bewusst oder er unterdrückte seine Schmerzen. Er setzte nämlich mit blutverschmiertem Gesicht und einem blauen Auge seinen Weg zur Arbeit fort und antwortete einem Kollegen, der ihn dort ansprach und wissen wollte, ob alles in Ordnung sei: "Geht schon." 30 Minuten später wurde allerdings die Rettung alarmiert, als sich das Befinden des 51-Jährigen rapide verschlechterte.
Opfer starb sieben Tage nach Überfall
Das Opfer kam - mittlerweile bewusstlos - ins Wilhelminenspital, wo man den lebensbedrohlichen Zustand erkannte, da der Hirndruck aufgrund des Schädel-Hirn-Traumas immer mehr anstieg. Auch eine Operation konnte keine Abhilfe mehr schaffen, Peter K. starb am 11. Dezember. Der Gerichtsmediziner konnte zwar nicht ganz ausschließen, dass sich Peter K. bei einem Sturz ohne Fremdeinwirkung verletzt hatte, hielt dies aber für "eher unwahrscheinlich".
Weit realistischer erschien dem Experten, dass er einen wuchtigen Faustschlag abbekommen hatte, zumal die Ärzte beim 51-Jährigen auch eine aufgeplatzte Lippe und eine Nasenbeinfraktur festgestellt hatten. Außerdem konnte die DNA-Analytikerin Christina Stein an der Jacke eine Mischspur nachweisen, die in weiterer Folge zur Festnahme des 20 Jahre alten Angeklagten führte.
"Bin kein Verbrecher"
"Ich bin kein Verbrecher", leugnete der angeklagte Rumäne, dessen ungeachtet, die ihm angelastete Tat. Seine DNA an der Kleidung erklärte er folgendermaßen: "Vielleicht waren wir in derselben Bar oder in der U-Bahn." Auch die übrigen Überfälle stellte der 20-Jährige in Abrede. Er wurde allerdings von einem Kulturwissenschaftler, der nur sechs Tage nach Peter K. überfallen und dabei ebenfalls massiv verletzt worden war, wieder erkannt. Vor allem aber belastete ein bereits rechtskräftig abgeurteilter mutmaßlicher Komplize den 20-Jährigen: Der gleichaltrige Rumäne gab im Zeugenstand zu, gemeinsam mit diesem drei Überfälle begangen zu haben.
Der Schuldspruch fiel mit 5:3 Stimmen äußerst knapp aus. Darüber hinaus wurde der gebürtige Rumäne zu vier weiteren Überfällen schuldig erkannt. Der gewalttätige Überfall auf einen 32 Jahre alten Kulturwissenschaftler wird noch separat nachverhandelt, weil bei diesem Opfer möglicherweise eine anhaltende Gesundheitsschädigung vorliegt, was durch ein Gutachten belegt werden soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Rumäne, der sich zu sämtlichen sieben inkriminierten Straftaten nicht schuldig bekannt hatte, legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.