Hamburg

Neun Männer vergewaltigen 15-Jährige in Stadtpark

Im September 2020 wurde eine 15-Jährige im Hamburger Stadtpark von mehreren jungen Männern vergewaltigt. Jetzt ist das Urteil gefallen.

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Neun Männer vergewaltigen 15-Jährige in Stadtpark
Nun mussten sich die Angeklagten einem Gerichtsverfahren stellen.
Marcus Brandt / dpa / picturedesk.com

Etwas mehr als drei Jahre nach sexuellen Übergriffen auf eine alkoholisierte und widerstandsunfähige 15-Jährige im Hamburger Stadtpark hat das Landgericht neun Beschuldigte zu Jugendstrafen zwischen einem Jahr sowie zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vier Strafen wurden nach Gerichtsangaben vom Dienstag unter Auflagen und flankiert von Weisungen zur Bewährung ausgesetzt.

Bei vier weiteren Strafen wird demnach erst nach einem halben Jahr über eine Vollstreckung der Haftstrafe entschieden, bis dahin wird im Rahmen einer sogenannten Vorbewährung noch die weitere Entwicklung der Beschuldigten abgewartet. Auch für diese gelten Auflagen und Weisungen. Ein zehnter Angeklagter wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. Nur ein 19-Jähriger muss vorerst ins Gefängnis. Er wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Wehrlosigkeit ausgenutzt

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zur Tatzeit 16- bis 20-jährigen Beschuldigten ihr Opfer im September 2020 nahe einer Party im Stadtpark in Hamburg in wechselnder Zusammensetzung über einen längeren Zeitraum hinweg missbraucht hatten. Demnach führten sie die erheblich betrunkene und später zusätzlich auch noch in einer psychischen Ausnahmesituation befindliche Jugendliche wiederholt in ein Gebüsch, wo es zu sexuellen Übergriffen kam.

Nach Angaben des Landgerichts handelte es sich um eine Vergewaltigung teils unter Ausnutzung einer hilflosen Lage, wobei Drohungen oder Gewaltanwendung nicht feststellbar waren. Demnach zeigte das Opfer aufgrund alkoholbedingter "Ausfallerscheinungen" und später im Zuge einer akuten "Belastungsreaktion" zum Teil "paradoxe Verhaltensweisen". Es leistete im späteren Verlauf laut Urteil nicht ausschließbar zumindest auch keinen erkennbaren Widerstand. Die Beschuldigten hätten dies jedoch erkannt und diese Wehrlosigkeit ausgenutzt.

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