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Nicht alle Streiche sind an Halloween erlaubt!

Heute Redaktion
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Halloween ist vor allem bei Kinder sehr beliebt (Symbolbild)
Halloween ist vor allem bei Kinder sehr beliebt (Symbolbild)
Bild: iStock

Am 31. Oktober ist "Halloween". Und während sich schon viele Kinder und Erwachsene auf das Gruselfest freuen, warnt die Polizei vor möglichen Sachbeschädigungen und Ruhestörungen.

Unter dem Motto "Süßes, sonst gibt's Saures" oder "Trick or Treat" werden am Dienstag wieder zahlreiche Kostümierte um die Häuser ziehen und für ordentliche Schreck-Momente sorgen.

Fester Bestandteil an Halloween sind dabei auch diverse Streiche, die den "Opfern" gespielt werden. Doch nicht jeder Streich ist auch erlaubt, warnt die Polizei Burgenland.

Zwar würden viele der Streiche eine Art Lausbuben-Charakter haben. Aber wer etwas kaputtmacht oder anderen Personen Schaden zufügt, kriegt Ärger!

Die Polizei gibt auch ein konkretes Beispiel, welches "Saures" für die Übeltäter erlaubt und welches verboten ist. So würden Papierschnipsel in Briefkästen oder Toilettenpapier am Gartenzaun niemandem weh tun. Bei solchen Streichen werden die Beamten auch sicher ein Auge zudrücken.

Eltern sollen mit Kindern reden

Manche Streiche eskalieren aber und enden in Sachbeschädigungen. Wer fremdes Eigentum beschädigt oder den Straßenverkehr beeinträchtigt, macht sich strafbar, so die Polizei.

Zwar würden Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, Geschädigte können aber dennoch zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Und auch das Jugendamt wird über einen strafrechtlichen Streich informiert.

Aus diesem Grund bittet die Polizei alle Eltern mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen. Die Kinder sollen wissen, dass manche "Streiche" verboten sind und "gerichtliche strafbare Handlungen" darstellen.

Liste mit Straftaten:

• Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern.

• Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen.

• Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster.

• Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen.

• Das Zerstören von Blumenbeeten.

• Das Auskippen von Mülltonnen.

Das Bedrohen von Anwohnerinnen und Anwohnern an der Haustür, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben.

• Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher.

• Lärmbelästigungen.

So schützen Sie sich an Halloween

Die Polizei hat auch für potenzielle "Halloween-Opfer" noch einen guten Rat. Stellen Sie ihre Autos, Motorräder und Fahrräder in Garagen oder auf geschützten Parkplätzen ab.

Spielsachen, Gartenmöbel und andere Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Freien gelassen sowie brennbare Materialien aus Postkästen entfernt werden. Einfahrten und Gärten sollten am besten beleuchtet sein.

(wil)