Österreich

Nicht bestellte Prügel im Sado-Maso-Café

Heute Redaktion
Teilen
Messermann Martin M. vor Gericht.
Messermann Martin M. vor Gericht.
Bild: Sabine Hertel

Das "SMart Café" beim Naschmarkt bietet 50 Shades of Bluterguss. Wer Sado-Maso mag, findet im "Spielzimmer" dazu Geräte. Ein Fall endete vor Gericht.

Bei einem Bummel am Naschmarkt bekamen David M. (25) und Begleiterin Martina (37) Durst. Der Zufall führte sie ins "SMart Café", Treff der Wiener Sado-Maso- und Fetisch-Szene –

was die beiden nicht wussten.

Der Schankraum dort ist unauffällig. Ein verstecktes "Spielzimmer" aber lockt mit Streckbank, Sklaventisch und Nagelstuhl ein spezielles Publikum.

David M. merkte es, als ein betrunkener Stammgast an der Theke seine Freundin belästigte: Martin M. (37) hatte am Flohmarkt ein altes Operationsbesteck gekauft und fuhr Martina damit über den Arm. Als David einschritt, wurde er mit einem Wundspreitzer bedroht.

Empört kippte er dem Rüpel ein Glas Rotwein über den Kopf. Sekunden später hatte Martin M. zwei Messer in der Hand, David blutete aus Stich- und Schnittwunden. Aber als Ex-Security gab er sich nicht kampflos geschlagen und verbeulte seinem Gegenüber das Gesicht. Am Dienstag standen beide vor Gericht.

1/50
Gehe zur Galerie
    <strong>08.05.2024: Wiener Lokal verlangt Geldstrafe, wenn du nicht aufisst</strong>. Ein China-Restaurant in Wien überrascht mit einer Sondergebühr. Diese gilt für Gäste, die ihr Essen übrig lassen. "Heute"  sprach mit der Besitzerin. <strong><a data-li-document-ref="120035388" href="https://www.heute.at/s/wiener-lokal-verlangt-geldstrafe-wenn-du-nicht-aufisst-120035388">Die ganze Story &gt;&gt;</a></strong>
    08.05.2024: Wiener Lokal verlangt Geldstrafe, wenn du nicht aufisst. Ein China-Restaurant in Wien überrascht mit einer Sondergebühr. Diese gilt für Gäste, die ihr Essen übrig lassen. "Heute" sprach mit der Besitzerin. Die ganze Story >>
    Leserreporter

    Dort behauptete Martin M. (Verteidiger Roland Friis), er habe mit dem Messer nur herumgefuchtelt, um Schläge abzuwehren. Das Gericht sah das anders, verurteilte ihn zu zwei Jahren teilbedingter Haft (nicht rechtskräftig) – und sprach David M. frei.

    Das "SMart-Café" wirbt mit: "Wer nicht will, muss nichts erleben." Stimmt wohl nicht ganz. (Wolfgang Höllrigl)