Österreich

Nicht erlaubt: Provision für eigene Wohnung

Heute Redaktion
Teilen
Arbeiterkammer Niederösterreich-Chef Markus Wieser
Arbeiterkammer Niederösterreich-Chef Markus Wieser
Bild: Vyhnalek

Jörg H. hat seine Traumwohnung gefunden. Eines aber macht ihn stutzig: Der Makler ist zugleich der Vermieter der Wohnung. „Muss ich in diesem Fall wirklich Provision bezahlen?", fragt er die AK.

Wann Makler wie viel Provision verlangen dürfen, ist gesetzlich klar geregelt. Bei auf bis zu drei Jahren befristeten Mietverträgen darf er eine Bruttomonatsmiete Provision berechnen. Ist der Mietvertrag auf über drei Jahre befristet oder unbefristet, sind zwei Bruttomonatsmieten fällig. „Wenn der Makler zugleich Vermieter oder Verkäufer ist, darf er keine Provision verlangen", wissen die AK-Experten.

Fragen rund ums Thema Wohnen landen besonders häufig auf den Tischen der AK-Konsumentenschützer. „Daher wird die Wohnrechtsberatung mit Februar 2019 stark ausgebaut", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Die Terminvereinbarung wird künftig auch online möglich sein.

Die AK Konsumentenberatung erreichen Sie unter der Telfeonnummer: 057171-23 000

(Lie)