Österreich

Nicht gelöschte Postings kosten 38.000 Euro Strafe

Auf der Facebook-Seite von Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken, gab es Postings, die einen Jäger bedrohten. Es folgte ein Prozess.

Heute Redaktion
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VGT-Obmann Martin Balluch.
VGT-Obmann Martin Balluch.
Bild: Sabine Hertel

Der Prozess gegen den VgT-Chef lief bereits seit März, nun gibt es ein nicht rechtskräftiges Urteil. In dem Punkt, eine diffamierende Plakataktion gegen den Jäger und Forstbesitzer Max Mayr-Melnhof durchgeführt zu haben, fiel für Balluch ein Freispruch. Dabei drehte es sich darum, dass in Salzburg im Jahr 2016 "Steckbriefe" mit dem Bild Mayr-Melnhofs ausgehängt wurden, auf denen man "perverse Tierquälerei im Jagdgatter" lesen konnte. Gemeint ist, dass am Grund von Mayr-Melnhof Wildschweinjagden durchgeführt werden.

Einen nicht rechtskräftigen Schuldspruch gab es aber im Fall von insgesamt 118 Facebook-Postings, berichtet der "ORF". Die Postings auf der angeblichen Seite von Balluch stammten zwar nicht von ihm, sondern von anderen Nutzern, Balluch soll sie aber - zumindest in 95 Fällen - nicht gelöscht haben. Zu lesen seien dabei unter anderem Todesdrohungen und übelste Beleisigungen gegen den Jäger gewesen.

Balluch wurde deswegen zu einer nicht rechtskräftigen Geldstrafe von 38.000 Euro verurteilt, der mitangeklagte Verein gegen Tierfabriken zu einer Entschädigung von 2.400 Euro, weil sechs Postings nicht gelöscht wurden. Kurios dabei: Laut Balluch stammt die Facebook-Seite "Martin Balluch" gar nicht von ihm, sondern es handle sich um eine Fan-Seite, auf die er keinen Zugriff habe. Balluch und der VgT wollen deshalb Rechtsmittel einlegen. (red)