Reisen

Nicht jeder Einreisende muss in Quarantäne

Die Quarantäne-Pflicht für Einreisende an den Weihnachtsfeiertagen sorgt für viel Diskussionsstoff. Es soll jedoch Ausnahmen geben.

Heute Redaktion
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Die Grenzkontrollen werden verschärft.
Die Grenzkontrollen werden verschärft.
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Weihnachten rückt immer näher und steht heuer ganz im Zeichen der Corona-Pandemie. Die Feierlichkeiten finden nur im kleinsten Kreis statt. Wie die Regierung am Mittwoch verkündete, wird es auch für Einreisende strenge Regeln geben.

Wer aus einem Land mit einer 14-Tages-Inzidenz von über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern nach Österreich einreist, muss verpflichtend zehn Tage in Quarantäne. Freitesten kann man sich erst nach fünf Tagen. 

Betroffen sind demnach alle Einreisenden aus Nachbarländern sowie auch die Länder des Westbalkans, aber auch Rumänien, Bulgarien oder Russland. Zudem kündigte die Regierung über Weihnachten und Silvester verstärkte Grenzkontrollen an. Diese sollen am 19. Dezember starten. Im Job muss man sich Urlaub nehmen, die neue Reise-Quarantäne gilt nicht als Entschuldigungsgrund.

Lebenspartner, Pendler und Pfleger ausgenommen

Die Ankündigung der Bundesregierung sorgt für große Verunsicherung, vor allem bei jenen, die Verwandte im Ausland haben. Wie der "Kurier" nun berichtet, sollen Pendler und Lebenspartner von den scharfen Bestimmungen ausgenommen werden.  Wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt, gelten die Quarantäneregeln "nicht für Personen, die man regelmäßig – zumindest monatlich – physisch trifft."

Getrennt lebende Partner können also die Weihnachtsfeiertage gemeinsam verbringen. Getrennt lebende Eltern haben das Recht, die Kinder ohne Auflagen zu besuchen.

Auch für Pflegekräfte werde es eine Lösung geben. Regelmäßige Unterstützungsleistungen, etwa für die im Nachbarland wohnhafte Oma fallen ebenso unter die Ausnahmeregelung.

Auch "unvorhersehbares Ereignis" als Ausnahme

Die verpflichtende Quarantäne entfällt laut Ministerium ebenfalls, wenn ein Besuch aufgrund "eines unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Ereignisses notwendig ist" und der Besucher etwa eine unterstützungsbedürftige Person betreuen muss – zum Beispiel bei plötzlicher schwerer Krankheit oder einer Geburt.

Pendler und Geschäftsreisende gehören ebenfalls dazu. Die Ausnahme gilt für "Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken einreisen oder wiedereinreisen, sofern es sich nicht um Personenbetreuerinnen handelt." Die Bundesregierung will mit den verschärften Regeln die Reisetätigkeiten einschränken.

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