Politik

Sekt-Verbot mit Freunden zu Silvester

Eigentlich hatte die Regierung für Silvester eine Ausnahme von den strengen Corona-Regeln geplant. Die ist vom Tisch. "Heute" klärt auf, was gilt.

Robert Zwickelsdorfer
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Heuer keine Silvester-Feiern wegen Corona
Heuer keine Silvester-Feiern wegen Corona
Meinrad Faltner / picturedesk.com

2020 war kein normales Jahr, auch der Silvester wird das nicht:

 Gilt die Ausgangssperre auch zu Silvester?

Ja, mit den Ausnahmen wie Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, Deckung notwendiger Grundbedürfnisse, familiäre Pflichten, psychische und physische Erholung.

 Kann ich um 22 Uhr von der Polizei gestoppt werden, wenn ich alleine spazieren gehe?

Nein, Erholung im Freien ist erlaubt.

 Darf ich am Stephansplatz um Mitternacht die Pummerin hören?

Ja, auch das zählt als Erholung im Freien.

 Darf ich mit Freunden im Freien ein Glas Sekt trinken?

Nein, zur Deckung der Grundbedürfnisse zählt der Kontakt mit dem nicht im gleichen Haushalt lebenden Partner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen.

 Wie viele Personen aus maximal wie vielen Haushalten darf ich im Freien treffen?

Es gilt die 1+1-Regel: Ein Haushalt mit beliebig vielen Personen darf eine Person aus einem anderen Haushalt treffen – plus gegebenenfalls minderjährige Kinder. Auch hier gilt die 1+1-Regel, also eine Person darf eingeladen werden.

 Wie viele Personen aus maximal wie vielen Haushalten darf ich zu mir einladen?

1+1-Regel.

 Wird es Kontrollen im privaten Wohnbereich geben?

Die sind prinzipiell nicht vorgesehen. Vorsicht: Kontrollen wegen Lärmbelästigung sind davon unberührt.

 Darf ich im öffentlichen Raum Feuerwerke abbrennen?

Eigentlich nicht. Privatfeuerwerke auf öffentlichen Grund sind laut Gesundheitsministerium "reine Belustigung", also keine psychische oder physische Erholung und Ausnahme von der Ausgangssperre. Ausnahme siehe unten.

 Darf ich um Mitternacht auf den Kahlenberg fahren, um Wien von oben zu sehen?

Ja, Erholung!

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