Kärnten

Nichten missbraucht – 30 Monate Haft für Kärntner

Über Jahre soll sich der Angeklagte an seinen Nichten vergangen haben. Er gestand die Tat, muss jetzt in Haft.

Clemens Pilz
Teilen
(Symbolfoto)
(Symbolfoto)
Bild: picturedesk.com/APA

Ein 50-Jähriger wurde am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen sexuellen Missbrauchs zu 30 Monaten unbedingter Haft und einem Teilschmerzensgeld von 200 Euro (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Zwischen 2004 und 2008 soll der Betroffene sich an seinen Nichten im Alter von fünf bis neun Jahren vergangen haben. 

Richter Gernot Kugi fragte den Angeklagten nach einer Erklärung für sein Verhalten. "Ich weiß nicht, wieso ich das gemacht habe. Mir tut alles leid, dass ich es gemacht habe", antwortete dieser. Der Richter verwies auf den langjährigen Zeitraum der Taten und wollte mehr vom Angeklagten über die Taten wissen: "Wenn Sie ein Geständnis machen wollen, müssen Sie auch etwas dazu sagen." Er habe es verdrängt und auch nicht wahrhaben wollen, deswegen sei er auch vorher nicht geständig gewesen, meinte der Angeklagte.

Therapie, "damit ich es nicht noch mal mache"

Der Verteidiger betonte, dass der Angeklagte auf einer Warteliste für eine Psychotherapie stehe und zudem bereits jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an die Nichten gezahlt habe. Der Richter wollte daraufhin wissen, warum er eine Therapie machen wolle. "Damit ich kapiere, was ich damals gemacht habe, damit ich es nicht noch mal mache."