Österreich
Nichten missbraucht: Onkel hält Geldstrafe für zu ho...
Ein 52-Jähriger ist in Salzburg wegen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Nichten im Kindesalter zu einer Bewährungs- und Geldstrafe in der Höhe von 18.000 Euro verurteilt worden. Er muss nicht hinter Gitter, der Verteidiger legte sogar Berufung ein, weil sein Mandant die unbedingte Geldstrafe für zu hoch hält.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich zwischen 2013 und November 2015 an seinen beiden Nichten vergangen zu haben. Er soll dafür Besuche bei der Familie der Mädchen, bei der er zu den Tatzeitpunkten übernachtete, ausgenutzt haben und die Geschlechtsteile der Kinder mit der Hand abgetastet haben. Die Opfer belasteten ihren Onkel in den Einvernahmen, ein Psychologe hielt ihre Aussagen für glaubwürdig.
Zunächst behauptete der Angeklagte, es sei nur zufällig zu Berührungen gekommen. Als er mit Aussagen seines Bruders konfrontiert wurde, gestand er seine Schuld ein.
Der Strafrahmen liegt von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft, doch der Beschuldigte erhielt keine unbedingte Haftstrafe. Dagegen beruft die Anklage, die eine teilbedingte Strafe fordert.
Der Beschuldigte musste beiden Opfer ein Schmerzensgeld in der Höhe von je 500 Euro leisten, denselben Betrag pro Kopf hatte er auch der Privatbeteiligten-Vertreterin übergeben.