Niederösterreich

Nichtigkeitsbeschwerde gegen Waldhäusl-Urteil eingelegt

Nach dem Freispruch von FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl legt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen das Urteil ein.

Tanja Horaczek
FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl wurde vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.
FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl wurde vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.
privat

Wie berichtet erfolgte vergangene Woche nach insgesamt 9 Prozesstagen am Landesgericht St. Pölten der (nicht rechtskräftige) Freispruch vom Verdacht des Amtsmissbrauchs für FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl in der „Causa Drasenhofen“ - mehr dazu hier.

Jetzt legte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein.

1/26
Gehe zur Galerie
    Der Landesrat kurz vor dem Prozessbeginn.
    Der Landesrat kurz vor dem Prozessbeginn.
    Lenger

    "Keine Überraschung"

    Bei der Urteilsverkündung am Freitag der Vorwoche hatte die Staatsanwaltschaft keine Erklärung dazu abgegeben. Nach Ablauf der Frist legte die WKStA eine Beschwerde ein.

    Jetzt kommt es auf den Obersten Gerichtshof an. Laut orf.at zeigte sich der Anwalt von Waldhäusl, Manfred Ainedter, von der Nichtigkeitsbeschwerde „wenig überrascht“.

    Das sagt Asyllandesrat Waldhäusl dazu:

    „Nach 9 Prozesstagen wurde ich vom Schöffengericht freigesprochen. Ich verstehe das auch als Bestätigung, meinen politischen Weg weiterzugehen. Es ist mir schon klar, dass meine klare Linie in der Asylpolitik vielen politischen Kräften im Lande ein Dorn im Auge ist.

    Während das juristische Prozedere in die nächste Runde gehen soll, ist es nach wie vor meine Aufgabe Niederösterreich und seine Bevölkerung vor den Auswirkungen der größten Flüchtlingswelle der letzten Jahrzehnte zu schützen. Was die Fortführung des Verfahrens betrifft, ist es auch schmerzlich mitanzusehen, was hier für weitere Kosten, in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten für jeden Steuerzahler, entstehen. Ich bin mir nach wie vor keiner Schuld bewußt."