Österreich

Niederösterreich erlaubt Wald- und Wiesen-Bestattung

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Wer künftig in Niederösterreich stirbt, hat Chancen, im Wald oder auf der Wiese bestattet zu werden. Denn: Das dortige Bestattungsgesetz wurde verändert. Einzige Bedingung: Das Areal muss als Naturbestattungsanlage ausgewiesen sein.

Mit der Änderung des niederösterreichischen Bestattungsgesetzes ist es künftig möglich, die letzte Ruhestätte auf einer Blumenwiese, unter einem Baum oder in einem Gewässer zu finden. Nach einer Feuerbestattung können die Urnen künftig auch auf Friedwäldern beigesetzt werden.

Künftig können „Naturfriedhöfe“ also von Gemeinden und gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften betrieben werden. Auch Wasserbestattungen biologisch abbaubarer Urnen werden demnächst in Niederösterreich gesetzlich erlaubt sein.

Bisher waren solche Bestattungen eher Graubereich. Das Beisetzen der Urne im eigenen Garten ist gestattet, nicht jedoch das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen. Die Änderungen im Bestattungsgesetz werden voraussichtlich im Mai dem Landtag vorgelegt.

Grund für diese Gesetzesänderung: Viele Niederösterreicher traten mit dem Wunsch an die Behörden heran, ihre Liebsten in der Natur bestatten zu lassen. Die Gemeinden wollten ihren Bürgern diesen Wunsch nicht verwehren und haben ihn immer häufiger an das Land weitergegeben.

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