Österreich
Niederösterreich: Kampf um Ausgehzeit
Tatort Semmering: Wenn Mathias (15) und seine Freundin Andrea (14) gemeinsam ausgehen, laufen sie im Ort an der Landesgrenze jedes Mal Gefahr, gegen Gesetze zu verstoßen. Jugendschutz ist nämlich Landessache – und so dürfen Jugendliche (14–16) in der Steiermark nur bis 23 Uhr in die Disco, in Niederösterreich bis 1 Uhr.
Weder Andrea (14) noch Freund Mathias (15) wollen ihren Eltern Probleme bereiten. Das Jugendschutzgesetz hilft dem jungen Liebespaar dabei allerdings wenig: Denn im realen Leben der Teenager ist die Landesgrenze kein dicker roter Strich wie auf der Landkarte. Ein Schritt zu viel gen Süden – und schon gelten, auch für niederösterreichische Kids, die rigiden Ausgehzeiten des steirischen Jugendschutzgesetzes.
Um 23 Uhr, statt wie einige Meter weiter nördlich um ein Uhr Früh, ist Zapfenstreich – sonst droht den Eltern eine Anzeige. Dass das ziemlich unsinnig ist, finden nicht nur die Betroffenen. „Lächerlich“ nennt die unterschiedlichen Vorschriften auch Tanja Windbüchler-Souschill, Jugendsprecherin der Grünen im Parlament. Sie fordert ein einheitliches Gesetz: „Jugendliche sind mobil. Niemand kann von ihnen verlangen, dass sie neun Gesetze und die Landesgrenzen auswendig wissen müssen!“
Lisa Steiner