Wien

Niemand zuständig – keine Biotonne für 105 Mietergärten

Mieter eines Gemeindebaus stehen ohne Biotonne da. Von Wiener Wohnen und MA 48 wird man im Kreis geschickt. Es sei der jeweils andere zuständig.

Heute Redaktion
Der Gemeindebau in der Wiener Donaustadt hat 105 Mietergärten und zig begrünte Balkone. Biotonnen bekommt der Bau aber nicht, weil Wiener Wohnen und MA48 sich nicht einig sind, wer zuständig ist.
Der Gemeindebau in der Wiener Donaustadt hat 105 Mietergärten und zig begrünte Balkone. Biotonnen bekommt der Bau aber nicht, weil Wiener Wohnen und MA48 sich nicht einig sind, wer zuständig ist.
Denise Auer

Im Gemeindebau Am Heidjöchl 14 (Donaustadt) gibt es 105 Mietergärten und zig begrünte Balkone. Da fällt eine nicht unwesentliche Menge Biomüll an, entsprechende Tonnen gibt es aber nicht. Wer für die Aufstellung zuständig ist? Darüber sind sich Wiener Wohnen und MA 48 (Abfallwirtschaft) nicht ganz grün.

Auf Anfrage von"Heute" erklärt Wiener Wohnen: "Bio-Tonnen aufstellen zu lassen, gilt als Sondermüll. Dafür gibt es von der MA 48 Tonnen, die auf öffentlichem Grund stehen. Auf öffentlichem Gut deshalb, da alle Bewohner der umliegender Wohnhausanlagen die Möglichkeit haben sollen, Bio-Müll zu entsorgen." Mieter müssten sich also an die MA 48 wenden.

Viele Restmüll- und Altpapier-Behälter, aber keine Biotonnen. Laut MA 48 wäre für die Aufstellung Wiener Wohnen zuständig, dort erklärt man das genaue Gegenteil.
Viele Restmüll- und Altpapier-Behälter, aber keine Biotonnen. Laut MA 48 wäre für die Aufstellung Wiener Wohnen zuständig, dort erklärt man das genaue Gegenteil.
Denise Auer

Dort sieht man das jedoch anders und spielt den Ball zurück: "Mieter müssen sich mit ihrem Wunsch an ihre Hausverwaltungen wenden, denn diese ist antragsberechtigt – in diesem Fall: Wiener Wohnen", so die Auskunft. Da die Müllplätze des Gemeindebaus aus den 80er Jahren stammt, seien diese mittlerweile auch zu klein dimensioniert.

Mit den Öffis in 45 Minuten zum Mistplatz

So landet man wieder bei Wiener Wohnen. Nach nochmaliger Nachfrage dann die Auflösung: Die Kompetenz sei doch eine gemeinsame: "Wir haben uns selbst ein Bild vom Standort gemacht und zweifellos gehört die Situation für die Bewohner mit Mietergärten verbessert." Man werde in Zusammenarbeit prüfen, an welchen Stellen Biotonnen aufgestellt werden.

Bis dahin bleibt Mietern nichts anderes übrig, als Abfälle mit dem Restmüll zu entsorgen. Diese zu lagern ist keine Option, das verbietet die Gartenordnung. Die nächstgelegenen Mistplätze (Stadlau und Rinter) eigenen sich mit 10 bis 15 Minuten Anfahrtszeit nur für Autofahrer. Mit den Öffis dauert die Anreise mit Umstieg 35 bis 45 Minuten.

Damit hätten aber wohl weder die Wiener Linien noch Fahrgäste eine Freude, auch wenn der Transport nicht explizit verboten ist. Laut Beförderungsbedingungen sind Handlungen untersagt, die andere Fahrgäste belästigen. Es kommt also auf den Grad der Geruchsbelästigung an. Über den entscheidet der Öffifahrer.

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