Wirtschaft

Niki-Verkauf könnte jetzt doch platzen

Die Insolvenz der Airline Niki muss in Österreich verhandelt werden, nicht in Deutschland. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Heute Redaktion
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Das Landgericht Berlin hat am Montag den Beschluss des Amtsgerichtes in Charlottenburg aufgehoben und damit einer Beschwerde des Fluggastrechte-Portals Fairplane recht gegeben. Die Abwicklung der Insolvenz von Niki müsste demnach in Österreich verhandelt werden.

Zugleich hat das Landgericht Berlin die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der Beschluss hat damit noch keine Rechtskraft erlangt. Das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg gilt daher vorerst noch, sagte die Gerichtssprecherin Annette Gabriel auf "Heute"-Nachfrage.

Verkauf könnte platzen

Der Kauf der Airline durch die International Airlines Group (IAG) könnte durch diesen Knallefekt wackeln. Zur spanischen IAG gehören die British Airways, die Iberia und die Billigfluglinie Vueling, die in Österreich noch weitgehend unbekannt ist.

Sollte das Verfahren in Österreich durchgeführt werden müssen, wäre der Deal mit der IAG einer weiteren Prüfung durch den neuen Masseverwalter zu unterziehen. Würde der Verkauf für in Ordnung befunden, ginge er durch. Andernfalls müssten die Verhandlungen noch einmal von Neuem gestartet werden.

Fairplane geht übrigens nicht davon aus, dass der Deal in Gefahr ist. Das Fluggastrechte-Portal ist der Ansicht, dass der Verkauf an die IAG binnen drei Monaten abgeschlossen wird. Außerdem seien durch die Verlängerung der Frist durch den österreichischen Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) die Start- und Landerechte für die kommenden drei Monate gesichert.

Das sagt Lauda

Airline-Gründer Niki Lauda gab sich im Gespräch mit "Heute" "völlig überrascht". Er habe gerade davon erfahren: "Jetzt denken wir nach, was das heißt."

Christoph Möller, Sprecher des deutschen Insolvenzverwalters Lucas Flöther, sagte gegenüber der "Heute", dass eine Beschwerdefrist von zwei Wochen gilt. So lange sei das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig. Die Niki Luftfahrt GmbH prüfe außerdem, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird.

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