Österreich sperrt – wenn überhaupt – frühestens am 13. Dezember langsam wieder auf. Eine Woche davor ist Nikolaus. Ein Dilemma, dachte sich die Regierung – und schuf eine Ausnahmeregel vom Lockdown. Die Details:
Der Nikolaus darf für einen Hausbesuch seinen eigenen Wohnbereich verlassen. Denn solche Besuche stellten für die Darsteller einen beruflichen Zweck dar, heißt es im Gesundheitsministerium. Das gelte auch für Besuche, die von einem Verein durchgeführt werden.
Ob der Darsteller das gegen Bezahlung oder unentgeltlich macht, ist egal.
Der Nikolaus zählt zu den nicht körpernahen Dienstleistern, darf also im Gegensatz zu Friseuren solche Hausbesuche machen.
Das Ministerium rät aber, bei Besuchen den Mindestabstand einzuhalten: "Geschenkpäckchen können auch auf einem nahen Tisch abgestellt werden. Eine direkte Übergabe sollte vermieden werden."
Nikolos, die geimpft oder genesen sind, brauchen ihren Bart nicht unter einer Maske zu verstecken. 3G-Nikolos dagegen müssen eine FFP2-Maske tragen.
Bei den Nikolo-Besuchen ist auch die "Eins-plus-eins-Regel" außer Kraft gesetzt. Der Nikolaus darf also zum Besuch Krampus und ein Engerl mitbringen – auch aus unterschiedlichen Haushalten.
Mehrere Personen aus verschiedenen Haushalten dürfen aber nicht gemeinsam Nikolaus feiern.
Es muss gar kein Hausbesuch sein: Die Friseure fordern nur, dass sie die Salons am 13. öffnen dürfen.
Ungeachtet dessen bleibt die Corona-Lage angespannt. Am Dienstag gab es 8.186 Neuinfektionen, 3.458 Menschen lagen im Spital (+133), davon 642 (+23) auf Intensivstationen.