Szene
Nitsch: Exmitarbeiterin mit Privatklage abgeblitzt
Im Zusammenhang mit der Steueraffäre um Hermann Nitsch hat das Korneuburger Gericht nun die Privatklage einer Exmitarbeiterin gegen die Ehefrau des Künstlers abgewiesen, berichteten die "NÖN" am Montag. Die Frau, die in Verdächtigungen von Rita Nitsch üble Nachrede gesehen hatte, hätte nach Ansicht des Richters allenfalls eine Gegendarstellung einfordern können.
Im Zusammenhang mit der hat das Korneuburger Gericht nun die Privatklage einer Exmitarbeiterin gegen die Ehefrau des Künstlers abgewiesen, berichteten die "NÖN" am Montag. Die Frau, die in Verdächtigungen von Rita Nitsch üble Nachrede gesehen hatte, hätte nach Ansicht des Richters allenfalls eine Gegendarstellung einfordern können.
Rita Nitsch hatte in einem Schreiben an die Mitglieder und Freunde des Vereins zur Förderung des O.M. Theaters vor dem traditionellen Pfingstfest des Künstlers den "großen Diebstahl 2013" beklagt, wodurch das geplante Sechs-Tage-Spiel um zwei Jahre verschoben werden müsse. "Leider" seien sie und der Künstler von einer ehemaligen Mitarbeiterin zusammen mit einem Detektiv, "den wir mit der Klärung des Diebstahls beauftragt hatten", beim Finanzamt angezeigt worden, hieß es weiter. "Eine Aussage oder Anzeige beim Finanzamt ist nichts Verwerfliches und kann keine üble Nachrede sein", meinte der Richter laut dem Bericht.
Das Ehepaar war nach einem Einbruch mit einem Schaden von rund 500.000 Euro in sein Weinviertler Schloss Prinzendorf ins Visier der Steuerbehörde geraten. Von Schwarzgeldeinnahmen - Bilderverkäufen "ab Hof" ohne Rechnung - war die Rede. Die Korneuburger Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung ein. Die Erhebungen sind laut der Wochenzeitung noch im Gange.