Niederösterreich
Nix mit Job zu tun – muss ich alle AMS-Angebote nehmen?
Sozialrechts-Mythos oder Wahrheit? Mia B. fragt: "Ich bekomme Angebote vom AMS, die nichts mit meinem Beruf zu tun haben. Muss ich alles annehmen?"
![AKNÖ Markus Wieser](https://heute-at-prod-images.imgix.net/2021/2/17/75a2b594-587a-4db6-8351-a5ce6975b154.jpeg?auto=format%2Ccompress&w=1616)
Nein, das ist klar geregelt. In den ersten 100 Tagen gilt ein Berufsschutz. Eine gelernte und davor in dem Bereich tätige KFZ-Mechanikerin darf vorerst nicht als Hilfskraft in einen anderen Bereich vermittelt werden.
Entgeltschutz
Außerdem gibt es 120 Tage Entgeltschutz: Eine andere oder eine Teilzeit-Beschäftigung muss nur angenommen werden, wenn der Lohn mindestens 80 Prozent der Bemessungsgrundlage fürs Arbeitslosengeld ausmacht. Der Job darf auch nicht zu weit weg sein: Bei einer Vollzeitstelle gelten 2 Stunden Wegzeit hin und zurück als zumutbar, in Ausnahmefällen mehr.
„Haben Sie weitere Fragen? Unsere Experten beraten Sie kompetent“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000