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NÖ-Sparkassen-Gebühren um bis zu 500 Prozent teurer

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Die niederösterreichischen Sparkassen haben die Gebühren für ihre Bankkunden zum Teil kräftig erhöht. Etliche Gebühren würden um 200 bis 300 Prozent steigen. In einer AK-Aussendung wurde von der Erhöhung einer einzelnen Servicegebühr in der Höhe von 500 Prozent (!) gesprochen. Das sei wohl ein "Extrembeispiel" und hänge vom Kontomodelll ab, hieß es in der Sparkasse Niederösterreich Mitte West.

Die niederösterreichischen Sparkassen haben die Gebühren für ihre Bankkunden zum Teil kräftig erhöht. Etliche Gebühren würden um 200 bis 300 Prozent steigen. In einer AK-Aussendung wurde von der Erhöhung einer einzelnen Servicegebühr in der Höhe von 500 Prozent (!) gesprochen. Das sei wohl ein "Extrembeispiel" und hänge vom Kontomodelll ab, hieß es in der Sparkasse Niederösterreich Mitte West.

Die Kosten für 100 Bareinzahlungen würden etwa von 26,64 Euro auf 65 Euro steigen. Bei den jährlichen Kontokosten gibt es laut AK eine jährliche Verteuerung von drei Euro auf 18,84 Euro. Rund 30 Beschwerden seien bereits bei der Arbeiterkammer eingelangt.

"Wie alle anderen auch"

Man habe die Gebühren "wie alle anderen auch" erhöht, betonte Franz Kerndl, Leiter Privatkunden der Sparkasse Niederösterreich Mitte West. Bei fünf "Bündeln" seien Preisanpassungen über der Inflationsrate von 3,3 Prozent durchgeführt worden. Im Vergleich mit anderen Banken liege man bei den Gebühren im Mittelfeld, sagte er.

Kein Einspruch gilt als Annahme der Änderung

Laut dem Zahlungsdienstegesetz müssen die heimischen Kreditinstitute 8 Wochen vor Inkrafttreten der Gebührenänderungen ihre Kunden darüber informieren und auf die sechswöchige Einspruchsfrist hinweisen. Wird die Änderung nicht vom Kunden beeinsprucht, gilt dies als Annahme der Änderung. "Ist man aber ein langjähriger und treuer Kunde, sollte man schriftlich dagegen Einspruch erheben. Möglich, dass die Bank einlenkt und doch bei den vereinbarten Konditionen bleibt", erklärte der AK-Konsumentenschützer.

Gebührenänderung können nicht verglichen werden

Die aufgelisteten Gebührenänderungen werden vielfach so dargestellt, dass sie nicht direkt verglichen werden können, kritisiert die AK. So werde in einem Schreiben einiger Sparkassen an ihre Kunden die bisherige Kontoführungsgebühr pro Quartal und die künftige pro Monat angegeben. "Die Kontokosten von 3,96 Euro pro Quartal werden den künftig fälligen monatlichen Kontokosten von 1,57 Euro gegenübergestellt. Das ergibt eine jährliche Verteuerung von drei Euro, also von 15,84 auf 18,84 Euro, die man erst beim Nachrechnen feststellt. Das hat mit transparenter Gebührendarstellung nichts zu tun", beschwerte sich Hafrank.

Folgende Gebühren werden erhöht:

Kontoführungsgebühr samt Sollzinsenzuschlag, Kontoauszug, Bartransaktionen, Transaktionen am Selbstbedienungsautomaten, manuelle Aufträge , Buchung von Lastschriften/Schecks/Gutschriften,  elektronische Aufträge, Belegausgabe, diverse Bankkarten.

APA/Red.