Wirtschaft

Noch kein Urteil im Telekom-Prozess

Heute Redaktion
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Im Telekom-Prozess rund um die Aktienkursaffäre 2004 und Korruption fiel am Freitag kein Urteil über die fünf Angeklagten. Richter Michael Tolstiuk hat alle Beweisanträge der Verteidiger auf zusätzliche Zeugen und Gutachten zwar abgewiesen. Doch ein Zeuge warf den Plan durcheinander, er konnte der Ladung bisher nicht Folge leisten.

Entgegen den Erwartungen und auch den Planungen von Richter Michael Tolstiuk ist es am heutigen siebenten Verhandlungstag im Telekom-Prozess doch noch zu keinem Urteil gekommen. "Eigentlich wollte ich heute um diese Uhrzeit das Urteil verkünden", meinte der Richter am späten Freitagnachmittag, bevor er die Vertagung auf den kommenden Mittwoch (10 Uhr) bekannt gab.

Dabei hat es zwischenzeitlich ganz gut ausgeschaut, zu Mittag wurden alle neuen Beweisanträge der Anwälte abgelehnt, bis auf die neuerliche Ladung eines bereits geladenen Zeugen, der aber erst ab 13. März wieder zur Verfügung stehen kann.

Wanovits-Verfahren soll ausgeschieden werden

Dieser Zeuge ist offensichtlich aber nur mehr für den Mitangeklagten Johann Wanovits von Bedeutung, da der Richter plant, sein Verfahren auszuscheiden und für die restliche vier Angeklagten nunmehr am kommenden Mittwoch das Urteil zu verkünden. Das Verfahren gegen Wanovits könnte ausgeschieden werden, er müsste dann länger auf sein Urteil warten.

Betreffend der von den Anwälten der Beschuldigten gestellten Anträge mit dem Ziel, mutmaßliche Kursmanipulationen der Telekom-Aktie von dritter Seite nachzuweisen, sagte der Richter, alle diese Anträge würden abgelehnt. Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass es "Veränderungen" gegeben habe.

"Kursdrückende Maßnahmen"

Die Anwälte der Beschuldigten verteidigen die Handlungen ihrer Mandanten: Der Vorstand habe nur einen "rechtswidrigen Angriff" auf den Kurs der Telekom-Aktie abgewehrt, so der Anwalt des Brokers Johann Wanovits, Manfred Ketzer, in seinen Ausführungen. "Hier lagen sehr wohl rechtswidrige Angriffe vor, die FMA hat sich schlichtweg nicht darum gekümmert." Ketzer ortet "kursdrückende Maßnahmen" der Deutschen Bank, die mit Telekom-Aktien gehandelt habe. Diese habe Crossing- und Compliance-Bestimmungen verletzt.

Gefahr für Unternehmen abwehren

Der Vorstand habe gehandelt, um die Gefahr für das Unternehmen - worin der Anwalt die Nicht-Aktivierung des Manager-Prämienprogramms sieht - abzuwehren. Daher sei es gerechtfertigt gewesen, Wanovits zu ersuchen, den Kurs der Telekom-Aktie zu heben. Wenn das Prämienprogramm nicht schlagend geworden wäre, hätte dies für das Image des Unternehmens und somit für den Unternehmenswert Schaden verursacht.

Warum die heute Angeklagten bei der damaligen FMA-Untersuchung des Kurssprungs vom Februar 2004 über ihren Verdacht, dass der Kurs rechtswidrig nach unten manipuliert worden sei, geschwiegen hatten, darauf gingen die Anwälte nicht ein.

Um nachzulesen, was am Donnerstag passiert ist, blättern Sie bitte um!

Drei Zeugen am Donnerstag befragt

Am Donnerstag wurden mehrere Zeugen befragt. Als erster Zeuge wurde ein früherer Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht (FMA) befragt, der den auffälligen Kurssprung der Telekom-Aktie am 26. Februar 2004 untersuchte. Die FMA hatte damals gegen den nun angeklagten Broker Johannes Wanovits ein Straferkenntnis wegen Verletzung des Ansehens der Wiener Börse über 12.200 Euro erlassen, das letztlich vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aufgehoben worden war.

"Hätte ich das damals gewusst, dass Wanovits ein Vorteil von der Telekom versprochen wurde, wäre meine Empfehlung gewesen, das der Staatsanwaltschaft weiterzuleiten", sagte der Zeuge. Wanovits hatte das damals aber nicht gesagt.

Geschäftsführer einer Hochegger-Firma sagte aus

Außerdem sagte ein Zeuge aus, der von 2000 bis 2009 Geschäftsführer der Agentur Hochegger Financial war. Diese stand im Eigentum des Lobbyisten Peter Hochegger. Über diese Gesellschaft wurde eine Zahlung an den nun angeklagten Broker Johann Wanovits in Höhe von 125.000 Euro abgewickelt. Die Zahlung war Teil der zweiten Tranche, mit der Wanovits aus Telekom-Mitteln bezahlt wurde. Wanovits hatte für seine "Hilfe" beim Aktivieren des Manager-Prämienprogramms von der Telekom insgesamt fast eine Million Euro als Belohnung erhalten.

Der Zeuge sagte aus, damals sei ein Eintritt der Hochegger Financial auf den osteuropäischen Beratermarkt besprochen worden. Als Kosten für eine Studie über die Risiken seien mit Hochegger 125.000 Euro vereinbart worden. Die Studie sollte aus Hocheggers Bereich kommen und sei auch erstellt worden. Hochegger habe ihn dann aber angewiesen, das Geld an ein Unternehmen zu zahlen. "Er hat mich angewiesen, das sei schuldbefreiend zu zahlen." Die Studie sei nur einmal bezahlt worden.

Vom Zusammenhang mit der Telekom-Kursaffäre habe er nichts gewusst. Hochegger habe öfters direkte Anweisungen gegeben. Auch die Buchhaltung sei über die Agentur Hochegger gemacht worden, so der Zeuge. Die Hochegger Financial zahlte damals an das Unternehmen Donlon 125.000 Euro - Donlon ist ein Unternehmen von Wanovits. Staatsanwalt Hannes Wandl zitierte Aussagen von Hochegger im Ermittlungsverfahren. Demnach will Hochegger zum Zeugen gesagt haben, er tue ihm und der Telekom damit einen Gefallen. Der Zeuge bestritt Hocheggers Angaben.

Zeugin: Wanovits-Erklärung schon damals "unglaubwürdig"

Noch kürzer verlief die Befragung der dritten Zeugin des heutigen Tages. Auch sie war - wie schon der erste Zeuge - bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) mit der im Jahr 2004 erfolgten Prüfung des auffälligen Kurssprungs befasst. Ihr sei die Erklärung des Brokers Wanovits für seine Kauforder in letzter Minute am letzten Beobachtungstag des Mitarbeiter-Prämienprogramms schon damals "unglaubwürdig" vorgekommen, schilderte sie heute.