In Norwegens Königshaus wurden am 3. November 2026 historische Weichen gestellt. Das Storting, das norwegische Parlament, hat eine Grundgesetzänderung verabschiedet, die für eine klare Nachfolgeregelung im Notfall sorgt.
Die neue Regelung besagt: Sollten sowohl der Monarch als auch der Thronfolger gleichzeitig ausfallen, kann künftig das erste Kind des Thronfolgers einspringen, sofern es mindestens 18 Jahre alt ist.
Konkret heißt es laut Bunte in der Verfassung nun: "Kann auch der nächste Thronfolger die Regierungsgeschäfte nicht wahrnehmen, so übernimmt dessen Kind die Regierungsgeschäfte als vorübergehender Ausübender der königlichen Gewalt, sofern es der nächste Thronfolger ist und das für den König festgelegte Volljährigkeitsalter erreicht hat."
Bezogen auf die aktuelle Situation in Norwegen würde das bedeuten: Das Kind von Kronprinzessin Ingrid Alexandra könnte, sobald volljährig, einspringen, sollten sie und ihr Vater, König Haakon, gleichzeitig nicht in der Lage sein, die Staatsgeschäfte zu führen.
Da die 22-jährige Kronprinzessin bisher kinderlos ist, liegt der erste Einsatz dieser Regelung natürlich noch in weiter Ferne. Dennoch zeigt die Änderung einen modernen Ansatz der norwegischen Monarchie und schafft klare Verhältnisse für alle Eventualitäten.